Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Ruhig Blut...

Hetzi, Friday, 18.06.2004, 14:12 (vor 7903 Tagen) @ Ferdi

Als Antwort auf: Re: Ruhig Blut... von Ferdi am 18. Juni 2004 09:36:25:

Hallo Sven!
In diesem Fall halte ich den Gen-Test für berechtigt, da er zur Beweissicherung notwendig war. Schliesslich hatte sich der Täter verletzt und Blutspuren am Tatort hinterlassen. Verdächtigten werden in solchen Fällen ja auch Fingerabdrücke zwangsweise abgenommen. Es ist immer noch besser, alle Mittel der Beweisführung auszuschöpfen als Unschuldige zu bestrafen.

Du hast recht, was den einen Gentest beim Täter betrifft. Der hatte sich aber im zuge der Ermittlungen auch zusätzlich verdächtig gemacht.

Die viel interessanter Frage ist, ob es ok ist ein DNA-Screening unter den 108 Männern zu machen, die sich auf dem Film der Radarfalle befunden haben, und das für eine "normale" Sachbeschädigung. Es stellt sich einfach die Frage nach der Verhältnismässigkeit der Mittel und wie diese ausgelegt wird. Ich würde jeden, der zu einer derartigen DNA-Probe aufgefordert wird, raten diese zu verweigern! Würde sich ein Grossteil dagegen wehren, so würden automatisch derartige Massentests nutzlos und in der Folge verhindert werden.


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