Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Ruhig Blut...

Sven74, Friday, 18.06.2004, 01:36 (vor 7904 Tagen) @ Martin

Als Antwort auf: Ruhig Blut... von Martin am 17. Juni 2004 20:48:52:

Zum Gentest: Gibt's bei Funden von weiblicher DNA am Tatort natürlich bei Frauen auch. Wahrscheinlich auf freiwilliger Basis. Das ist m. W. bei Männern aber auch der Fall.

Einspruch!

Es gab Frauen, welche sich "erfolgreich" gegen Gentests im Fall von Babymord gewehrt haben.

Bei Vergewaltigung und Mord werden Männer allerdings zu solchen Tests gezwungen (bei Weigerung gerichtliche Anordnung).

Und nun der Hammer:

Nordhessen vor ca. einer Woche. Eine festinstallierte Radarfalle wurde mutwillig beschädigt. Daraufhin wurden über 100 Männer einem Gentest unterzogen. Wer sich weigerte, wurde gerichtlich dazu gezwungen.

Fazit:

Babymord durch Frau: Frau braucht nicht zum Gentest.

Sachbeschädigung: Mann wird zum Gentest gezwunden.

Sven74


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