Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Prügelnder Ehegatte ohne Wohnrecht

Don Perdro, Saturday, 05.06.2004, 15:21 (vor 7916 Tagen) @ Leser

Als Antwort auf: Re: Prügelnder Ehegatte ohne Wohnrecht von Leser am 04. Juni 2004 10:38:58:

gilt aber nür für die standardmäßige Form der Zugewinngemeinschaft.
Man kann ja vor der Ehe auch Gütertrennung vereinbaren.

Datt stmmt natürlich lieber Leser, (;-)))
und bei der Gelegenheit Dank für die Ergänzung. Man kann übrigens nicht nur vor der Ehe, sondern jederzeit Gütertrennung vereinbahren, alllerdings nur mit notariellen Vertrag. Aber wenn Mami nicht will, ist natürlcih nix zu machen.
Herzliche Grüße
Don Pedro

**Gleichberechtigung fängt in der Familie an****


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