Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Prügelnder Ehegatte ohne Wohnrecht

Leser, Friday, 04.06.2004, 13:38 (vor 7917 Tagen) @ Don Pedro

Als Antwort auf: Re: Prügelnder Ehegatte ohne Wohnrecht von Don Pedro am 03. Juni 2004 21:18:44:

Laut BGB darf kein Ehegatte ohne die Zustimmung des anderen Ehegatrten >über sein Vermögen als Ganzes verfügen.

gilt aber nür für die standardmäßige Form der Zugewinngemeinschaft.
Man kann ja vor der Ehe auch Gütertrennung vereinbaren.

Und das Haus wird wohl den größten Teil seines Vermögens darstellen.

Ich kenne natürlich Möglichkeiten, auch jetzt schon rechtskräftig zu verkaufen, aber wenn ich das hier poste kann ich sicher sein, daß ich wieder ein Verfahren wegen verbotener Rechtsberatung an den Hals bekomme. Außerdem möchte ich auch Schlägern in dieser Art nicht behilflich sein.
Herzliche Grüße
Don Pedro
**Gleichberechtigung fängt in der Familie an****


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