Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Prügelnder Ehegatte ohne Wohnrecht

Don Pedro, Friday, 04.06.2004, 00:18 (vor 7918 Tagen) @ Der schöne Prinz

Als Antwort auf: Prügelnder Ehegatte ohne Wohnrecht von Der schöne Prinz am 03. Juni 2004 20:59:47:

Dieser Richterspruch ist mal wieder ein echter Aufreger, finde ich. Das ist ja Enteignung. Würde mich interessieren, was nach der Scheidung ist.

Hei Prinz,
nach der Scheidung darf der prügelnde Ehemann sein Haus ohne Zustimmung der Frau verkaufen. Vorrausgesetzt natürlich, die Frau ist nicht als Miteigentümnerin im Grundbuch eingetragen. Vor der Scheidung darf er nur mit Zustimmung der Ehefrau verkaufen. Denn:
Laut BGB darf kein Ehegatte ohne die Zustimmung des anderen Ehegatrten über sein Vermögen als Ganzes verfügen. Und das Haus wird wohl den größten Teil seines Vermögens darstellen.
Ich kenne natürlich Möglichkeiten, auch jetzt schon rechtskräftig zu verkaufen, aber wenn ich das hier poste kann ich sicher sein, daß ich wieder ein Verfahren wegen verbotener Rechtsberatung an den Hals bekomme. Außerdem möchte ich auch Schlägern in dieser Art nicht behilflich sein.
Herzliche Grüße
Don Pedro

**Gleichberechtigung fängt in der Familie an****


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