Prügelnder Ehegatte ohne Wohnrecht
Aus dem ARD-Videotext:
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Prügelnder Ehegatte ohne Wohnrecht
Opfer häuslicher Gewalt haben nach Einreichung der Scheidung einen Anspruch darauf, die eheliche Wohnung allein zu nutzen.
Dies gilt auch, wenn dem geschädigten Partner das Haus oder Appartement nicht gehört. Das entschied laut Rechtsanwaltskammer Berlin das Oberlandesgericht Suttgart. (Az: 18 WF 190/03)
Damit wiesen die Richter einer Frau und ihrem Kind die alleinige Nutzung des Anwesens IHRES NOCH-GATTENS zu. Außerdem untersagten sie dem Mann zunächst für fünf Monate, ohne Zustimmung seiner Frau das Grundstück zu betreten.
Dieser Richterspruch ist mal wieder ein echter Aufreger, finde ich. Das ist ja Enteignung. Würde mich interessieren, was nach der Scheidung ist.
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- Prügelnder Ehegatte ohne Wohnrecht -
Der schöne Prinz,
03.06.2004, 23:59
- Re: Prügelnder Ehegatte ohne Wohnrecht -
Don Pedro,
04.06.2004, 00:18
- Re: Prügelnder Ehegatte ohne Wohnrecht -
Der schöne Prinz,
04.06.2004, 00:31
- Re: Prügelnder Ehegatte ohne Wohnrecht - Don Pedro, 04.06.2004, 00:55
- Re: Prügelnder Ehegatte ohne Wohnrecht -
Leser,
04.06.2004, 13:38
- Re: Prügelnder Ehegatte ohne Wohnrecht - Don Perdro, 05.06.2004, 15:21
- Re: Prügelnder Ehegatte ohne Wohnrecht -
Der schöne Prinz,
04.06.2004, 00:31
- Re: Prügelnder Ehegatte ohne Wohnrecht - pit b., 04.06.2004, 21:08
- Re: Prügelnder Ehegatte ohne Wohnrecht -
Don Pedro,
04.06.2004, 00:18