Re: Prügelnder Ehegatte ohne Wohnrecht
Als Antwort auf: Prügelnder Ehegatte ohne Wohnrecht von Der schöne Prinz am 03. Juni 2004 20:59:47:
Aus dem ARD-Videotext:
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Prügelnder Ehegatte ohne Wohnrecht
Opfer häuslicher Gewalt haben nach Einreichung der Scheidung einen Anspruch darauf, die eheliche Wohnung allein zu nutzen.
Dies gilt auch, wenn dem geschädigten Partner das Haus oder Appartement nicht gehört. Das entschied laut Rechtsanwaltskammer Berlin das Oberlandesgericht Suttgart. (Az: 18 WF 190/03)
Damit wiesen die Richter einer Frau und ihrem Kind die alleinige Nutzung des Anwesens IHRES NOCH-GATTENS zu. Außerdem untersagten sie dem Mann zunächst für fünf Monate, ohne Zustimmung seiner Frau das Grundstück zu betreten.
Das erinnert mich an die un-heilige Inquisition.
Da war es doch auch so, dass der Besitz eines als Hexe beschuldigten Menschen zwischen den vorwurfsteller und dem Inquisitionsgericht aufgeteilt würde.
Meine ich jedenfalls hätte ich mal so aufgeschnappt.
In dem Fall ist die Motivation für eine Verurteilung des Beschuldigten sehr hoch.
Also eine Frau ohne Wohnung... kein Problem, da lässt sich was ändern.
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- Prügelnder Ehegatte ohne Wohnrecht -
Der schöne Prinz,
03.06.2004, 23:59
- Re: Prügelnder Ehegatte ohne Wohnrecht -
Don Pedro,
04.06.2004, 00:18
- Re: Prügelnder Ehegatte ohne Wohnrecht -
Der schöne Prinz,
04.06.2004, 00:31
- Re: Prügelnder Ehegatte ohne Wohnrecht - Don Pedro, 04.06.2004, 00:55
- Re: Prügelnder Ehegatte ohne Wohnrecht -
Leser,
04.06.2004, 13:38
- Re: Prügelnder Ehegatte ohne Wohnrecht - Don Perdro, 05.06.2004, 15:21
- Re: Prügelnder Ehegatte ohne Wohnrecht -
Der schöne Prinz,
04.06.2004, 00:31
- Re: Prügelnder Ehegatte ohne Wohnrecht - pit b., 04.06.2004, 21:08
- Re: Prügelnder Ehegatte ohne Wohnrecht -
Don Pedro,
04.06.2004, 00:18