Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 1 - 20.06.2001 - 20.05.2006

67114 Postings in 8047 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

In der Tat...

Xenia, Wednesday, 19.05.2004, 14:44 (vor 7933 Tagen) @ Emmalein

Als Antwort auf: Re: Rote Männer Info Nr 69 von Emmalein am 19. Mai 2004 09:30:26:

Wer immer sich in seinen Persönlichkeitsrechten beschnitten fühlt, kann gegen eine solche Sache klagen. Macht auch Sinn. Alle Menschen verdienen einen gewissen Grundschutz! Das ist nichts Faschistisches, sondern im Gegenteil antifaschistisch.

Zustimmung - die Aufregung um dieses Verfahren verstehe ich ebenfalls nicht, Autoren, die auf reale Personen in ihren Büchern anspielen, Namen nennen usw. müssen immer damit rechnen, dass die betreffende Person etwas dagegen hat. Das ist nicht erst seit Maxim Biller so, das war auch vorher schon Usus, Bohlens zweiter Band wurde auch gerichtlich gestoppt. Das hat auch nichts mit der Beschneidung von Gedankenfreiheit zu tun oder das jetzt Autoren Angst haben müssten, etwas zu schreiben, das haben sie eh nie. Wenn Biller etwas geschickter gewesen wäre, dann hätte er es so geschrieben, dass die Verbindung nicht möglich gewesen wäre. Er wird doch wohl damit gerechnet haben, dass die betreffenden Personen rechtliche Mittel gegen das Buch einlegen würden. Aber vielleicht ist das ja auch Teil einer Promotionkampagne. Und auch das wäre nicht das erste Mal.

xenia


gesamter Thread:

 

powered by my little forum