Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Antidiskriminierungsrichtlinie der EU - Unisex-Tarife

Bruno, Monday, 03.05.2004, 14:56 (vor 7949 Tagen) @ Hetzi

Als Antwort auf: Re: Antidiskriminierungsrichtlinie der EU - Unisex-Tarife von Hetzi am 01. Mai 2004 20:20:17:

Hallo Hetzi,

viele Dank für dein sehr informatives und deshalb wichtiges Posting Artikel. Allerdings glaube ich, dass du da etwas zu optimistisch bist. Durch die Formulierung:

„Um einer etwaigen Fehlinterpretation des Diskriminierungsverbots entgegen-zuwirken, wird in diesem Artikel klargestellt, dass die Richtlinie durchaus Ungleichbehandlungen zulässt im Zusammenhang mit Gütern oder Dienstleistungen, die ausschließlich oder hauptsächlich für die Angehörigen des einen oder des anderen Geschlechts bestimmt sind, oder wenn es um Leistungen geht, die je nach Geschlecht der Klienten auf unterschiedliche Weise erbracht werden.“

ist der Diskrimierung männlicher EU-Bürger natürlich Tür und Tor geöffnet. Solche Gummiparagraphen dienen dazu, die Gesetzesauslegung dem Zeitgeist anzupassen. Da es sich heutzutage niemand mehr leisten kann, etwas nur für Männer anzubieten, aber die Benachteiligung und Ausgrenzung männlicher Mitbürger „in“ ist, sieht es schlecht für uns aus. Siehe auch beim Arbeitsmarkt. Die Diskriminierung von Frauen ist verboten. Die Diskriminierung von Männern bei Einstellung und Beförderung sogar gesetzlich vorgeschrieben (Lan-desgleichberechtigungsgesetze), weil dies „positive“ Diskriminierungen sind. Und dies, obwohl „Gleichberechtigung“ gilt.

Das heißt bei deinen Beispielen:

- Eigene Versicherungstarife fuer Frauen: Geht in Ordnung. Man will halt die Versicherung hauptsächlich Frauen anbieten.

- KIA Frauenbonus von EUR 500 fuer Autokauf: Geht in Ordnung. Man will das Auto halt hauptsächlich Frauen anbieten.

- Unterschiedliche Eintrittspreise fuer Frauen/Maenner zu Lokalen/Veranstaltungen: Völlig in Ordnung. Man will halt hauptsächlich Frauen ansprechen mit der Veranstaltung.

- Frauenparkplaetze: Geht völlig in Orndung, da man hauptsächlich Frauen sichere Parkplätze anbieten will und es ist keine vergleichbare Situation von Frauen und Männern vorhanden, da Gewalt gegen Frauen die schlimmere Gewalt ist (für diese sexistische Einstellung sorgen ja momentan schon z.B. ai oder die schweizerische Außenministerin).

- Frauenbibliotheken: Kein Problem. Man will mit der Frauenbibliothek ausschließlich Frauen ansprechen, weil sie sich in den normalen Bibliotheken in der Umgebeung von Männern nicht frei entwicklen können usw..

- Frauenwohnprojekte: Geht ohne Probleme, denn man will hier ja hauptsächlich Frauen ansprechen.

Mit anderen Worten: Durch die o.g. Formulierung ist die Diskriminierung männlicher EU-Bürger durch die allgemein gängigen feministischen Klischees – die heutzutage nicht mehr offiziell hinterfragt werden dürfen – oder die heute übliche Frauenanbiederung der Firmen ausreichend gerechtfertigt. Auch hier wieder eine Gleichstellungsentscheidung, die ausschließlich für Frauen gelten wird.

Wir müssen uns bewusst machen, dass wir heute in einer Welt leben, in der die freie Entwicklung von Frauen gefördert, die freie Entwicklung von Männern jedoch bewusst behindert und blockiert wird.

Gruß

Bruno

Gleichberechtigung ist etwas Tolles. Schade, dass sie nur für Frauen gilt.


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