Re: Antidiskriminierungsrichtlinie der EU - Unisex-Tarife
Als Antwort auf: Antidiskriminierungsrichtlinie der EU - Unisex-Tarife von Garp am 01. Mai 2004 18:03:34:
Um zu wissen was da genau auf uns zukommt habe ich mir die Richtlinie jetzt mal durchgelesen und versuche eine Zusammenfassung.
Ich hab mir erlaubt den Link zur deutschsprachigen Uebersetzung untin hinzuzufuegen. Gesetzeswerke sind fuer mich in ihrer genauen sprachlichen Auslegung fuer mich in deutsch viel leichter verstaendlich.
Die Richtlinie bezieht sich auch nicht auf private Vereinigungen von ausschließlich Männern oder Frauen.
Das ist fuer mich ein zentaler Punkt, bei dem mich die konkrete Auslegung brennend interessieren wuerde.
Hier mal der komplette Abschnitt in der Uebersetzung:
Bestimmte Waren und Dienstleistungen sind auf die Benutzung durch Angehörige eines bestimmten Geschlechts zugeschnitten (zum Beispiel die Reservierung bestimmter Öffnungszeiten in Schwimmbädern für Angehörige eines Geschlechts oder die Mitgliedschaft in privaten Klubs). In anderen Fällen können Leistungen je nach Geschlecht der Klienten auf unterschiedliche Weise erbracht werden, abhängig davon ob es sich bei dem Kunden um einen Mann oder eine Frau handelt. Diese Richtlinie steht dort wo Männer und Frauen sich nicht in vergleichbarer Situation befinden einer unterschiedlichen Behandlung nicht entgegen. Um einer etwaigen Fehlinterpretation des Diskriminierungsverbots entgegenzuwirken, wird in
diesem Artikel klargestellt, dass die Richtlinie durchaus Ungleichbehandlungen zulässt im Zusammenhang mit Gütern oder Dienstleistungen, die ausschließlich oder hauptsächlich für die Angehörigen des einen oder des anderen Geschlechts bestimmt sind, oder wenn es um Leistungen geht, die je nach Geschlecht der Klienten auf unterschiedliche Weise erbracht werden.
Wie weitreichend hier das "auf die Benutzung durch Angehoerige eines bestimmten Geschlechts zugeschnitten" auszugeschnitten ist bleibt offen. Insbesondere auch wie sich diese erlaubten Dienstleistungen fuer ein Geschlecht von durch das Verbot betroffenen Dienstleistungen unterscheiden. Wenn es generell erlaubt sein wird eine Dienstleistung anzubieten, die sich nur an ein Geschlcht richtet, so sind alle Verbote leicht zu umgehen. Beispielsweise wird es dann eben eine Versicherung geben, die nur Maenner bei der Pensionsversicherung akzeptiert und eine andere die nur Frauen bei der KFZ-Versicherung haben will.
Ebenfalls unklar bleibt, welche Situationen nun fuer Maenner und Frauen vergleichbar sind und welche dies nicht sind.
Hier mal eine Checkliste von Ungleichbehandlungen und ob sie durch die neue Richtline verboten werden:
* Eigene Versicherungstarife fuer Maenner bzw. Frauen
-> Klarer Verstoss gegen die Richtline egal ob es sich um KFZ, Kranken, oder Pensionsversicherung handelt
* KIA Frauenbonus von EUR 500 fuer Autokauf
-> Ebenfalls klar, dass das dann nicht laenger geht.
* Unterschiedliche Eintrittspreise fuer Frauen/Maenner zu Lokalen/Veranstaltungen
-> Ebenfalls klar, dass hier die Richtlinie greifen wird.
* Frauenparkplaetze, Frauenbibliotheken und Frauenwohnprojekte
-> hier stellt sich die Auslegungsfrage. Ich meine, dass diese damit rechtwiedrig sind.
* Rahmenbedingungen im Oesterreichischen Pensionssystem mit unterschiedlichen Pensinsantrittsalter
-> Hier wirds richtig interessant. In Oesterreich betraegt das Pensionsantrittsalter fuer Frauen 60 und fuer Maenner 65 Jahre. Die Pensionshoehe ist aber bei Frauen ebenso hoch wie bei Maenner, obwohl diese 5 Jahre laenger arbeiten mussten. Damit hat diese oeffentliche Pensionsversicherung unterschiedliche Bedingungen fuer Maenner/Frauen und genau das ist nach der neuen Richtline nicht erlaubt!
Kurz und gut das oesterreichische Pensionsystem duerfte mit Einfuehrung dieser Richtline kippen. Spaetestens dann wenn damit die ersten Klagen durchkommen und imho spricht nichts dagegen, dass diese geschieht!
Die Frauensauna ist also keine Diskriminierung von Männern
Die Frauensauna ist imho nach dieser Richtlinie keine Diskriminierung, wenn es ein Angebot an Maenner mit vergleichbaren Bedingungen gibt. Also wenn es eine Frauensauna gibt muss es auch eine Maennersauna geben und wenn es einen Frauensaunatag gibt muss es auch einen Maennersaunatag geben. (Und ja es gibt Saunen in denen es beides, Maenner und Frauentage gibt. Ob das aber wirklich durchsetzbar ist, bin ich mir nicht so sicher.
Hetzi
PS: Wenn diverse Feministinnen wirklich wuessten, wo die neue Richtline wirksam wird, dann wuerde sie diese vermutlich strikt ablehnen. :)
gesamter Thread:
- Antidiskriminierungsrichtlinie der EU - Unisex-Tarife -
Garp,
01.05.2004, 21:03
- Re: Antidiskriminierungsrichtlinie der EU - Unisex-Tarife -
Hetzi,
01.05.2004, 23:20
- In der Praxis wird es wohl so laufen -
Daddeldu,
02.05.2004, 14:41
- Re: In der Praxis wird es wohl so laufen - Tobi, 03.05.2004, 00:19
- Re: Antidiskriminierungsrichtlinie der EU - Unisex-Tarife -
Eugen Prinz,
02.05.2004, 15:02
- Re: Antidiskriminierungsrichtlinie der EU - Unisex-Tarife -
Garp,
02.05.2004, 16:23
- Re: Antidiskriminierungsrichtlinie der EU - Unisex-Tarife -
Eugen Prinz,
02.05.2004, 17:47
- Re: Antidiskriminierungsrichtlinie der EU - Unisex-Tarife -
Manfred,
02.05.2004, 20:30
- Re: Antidiskriminierungsrichtlinie der EU - Unisex-Tarife - Eugen Prinz, 02.05.2004, 21:04
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Manfred,
02.05.2004, 20:30
- Re: Antidiskriminierungsrichtlinie der EU - Unisex-Tarife -
Eugen Prinz,
02.05.2004, 17:47
- Re: Antidiskriminierungsrichtlinie der EU - Unisex-Tarife - Bruno, 03.05.2004, 14:51
- Re: Antidiskriminierungsrichtlinie der EU - Unisex-Tarife -
Garp,
02.05.2004, 16:23
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Bruno,
03.05.2004, 14:56
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Hetzi,
03.05.2004, 15:14
- Re: Antidiskriminierungsrichtlinie der EU - Unisex-Tarife - Bruno, 04.05.2004, 16:25
- Re: Antidiskriminierungsrichtlinie der EU - Unisex-Tarife -
Hetzi,
03.05.2004, 15:14
- In der Praxis wird es wohl so laufen -
Daddeldu,
02.05.2004, 14:41
- Re: Antidiskriminierungsrichtlinie der EU - Unisex-Tarife -
Hetzi,
01.05.2004, 23:20
