Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Eindrücke und Gedanken zum Thema

Arne Hoffmann, Thursday, 01.04.2004, 14:00 (vor 7981 Tagen) @ Rosi

Als Antwort auf: Eindrücke und Gedanken zum Thema von Rosi am 31. März 2004 20:18:15:

Hi Rosi,

ich möchte an dieser Stelle meine Betroffenheit zum Ausdruck bringen. Ich habe das Buch von Arne Hoffmann gelesen,

Dann gratuliere ich dir doch erst mal für diese Kauf- oder Ausleih-Entscheidung. ;-) Wie bist du denn auf das Buch gestoßen?

Die Darstellung von Männern als Trottel in den öffentlichen Medien ist, wenn man erst einmal das Auge dafür geöffnet hat, wirklich gegeben - ich war überrascht, denn ich habe das vorher so nicht wahrgenommen.

Ja, das ist sicher ein Vorteil der Beschäftigung mit diesem Thema: Man entwickelt eine Sensibilität für Dinge, die man vorher nicht bemerkt hat.

Die juristische Lage einmal aus Sicht der Männer zu betrachten, ist ebenfalls sehr erkenntnisreich. Insbesondere in Verbindung mit den gängigen Vorurteilen sind die Rahmenbedingungen in den Bereichen Gewalt und Sexualität doch sehr abschreckend und ich kann verstehen, wenn informierte Männer erhebliche Angst vor Falschanschuldigungen entwickeln. Wie sollte man denn die Rechtslage ändern, wie ist Eure Meinung hierzu? Sollte man z.B. den Straftatbestand der sexuellen Belästigung ganz aufheben?

Meiner Ansicht nach hieße das dann doch, das Kind mit dem Bade auszuschütten. Dass es sexuelle Belästigung GIBT und dass sie gravierende seelische, gesundheitliche und berufliche Folgen haben kann, ist wohl unbestritten. Mir war es wichtig, auf das Problem der Falschbeschuldigungen hinzuweisen, gegen eine Entgrenzung des Begriffs "sexuelle Belästigung" zu argumentieren und auch hier die Unschuldsvermutung hochzuhalten, die ja in allen anderen Bereichen auch gilt. Dass es als sexuelle Belästigung gelte, sobald eine Frau sich nur belästigt fühlt (mit allen daraus für den "Täter" erwachsenden Konsequenzen), halte ich für problematisch.

Das Thema Scheidungsrecht ist sicher auch sehr schwierig. Wie sollte es denn gerecht gestaltet werden? Ich bin da als Geschiedene und Alleinerziehende von 2 Kindern (sorry, ist halt leider so) naturgemäß auf der anderen Seite.

Äh, hier liegt anscheinend ein Missverständnis vor: Du brauchst dich ganz bestimmt nicht dafür zu entschuldigen, dass du Alleinerziehende von zwei Kindern bist. Erst RECHT nicht, wenn dein Ex nicht mal für die Kinder Unterhalt zahlt. So wie sich das anhört, gebührt dir als erstes Mal Respekt und Unterstützung.

Natürlich ist mir wie anderen Männerrechtlern auch klar, das Alleinerziehende in unserer Gesellschaft oft die Arschkarte gezogen haben (auf deutsch gesagt). Sie haben zwar mittlerweile immerhin eine lautstarke Lobby, aber tatsächliche Lebenserleichterungen bleiben aus. Und es ist uns auch bewusst, dass es Väter gibt, die finanziell in der Lage wären, Unterhalt zu zahlen, sich davor aber drücken. Natürlich ist sowas "nicht richtig", wie du schreibst; ich finde es absolut unmöglich.

Ziel meines Buches war es, Dinge zu thematisieren, die meines Erachtens in der öffentlichen Diskussion bislang zu kurz gekommen sind. Wenn ich beispielsweise häusliche Gewalt gegen Männer oder Missbrauch/Beschneidung von Jungen anprangere (und die Tatsache, dass solche Dinge in der öffentlichen Debatte lange Zeit übergangen wurden/noch werden), dann heißt das selbstverständlich nicht, dass häusliche Gewalt gegen Frauen oder Missbrauch/Beschneidung von Mädchen plötzlich unwichtig geworden sind. Ich sage es in den Foren und meinen Artikeln gerne immer wieder: Das ist kein Opferwettbewerb.

Was speziell Scheidungsrecht angeht, bin ich nun beim besten Willen nicht gerade DER Experte. Wenn ich allein nach deinem Posting ginge, hört sich das so an, als solltest du darauf achten, mit deinen Kiddies vor allem selber über die Runden zu kommen. "Gerecht" fände ich, wenn zunächst mal wenigstens zwei Grundmaximen erfüllt werden: Die Mutter hat selbstverständlich das Recht auf Kindesunterhalt und für die Zeit, in der sie definitiv nicht arbeiten KANN, weil sie sich um den Nachwuchs kümmern muss, auf einen eigenen Unterhalt, der ihr das ermöglicht. Der Vater hingegen hat das Recht auf Umgang mit seinen Kindern. Wenn die Mutter diesen ständig behindert, sollte das unterbunden werden, beispielsweise durch Unterhaltskürzungen (mit dem Ziel, dass der Vater-Kind-Kontakt wieder stattfindet natürlich, nicht mit dem Ziel, dass jetzt beide Rechte zu kurz kommen). Meiner bescheidenen Meinung nach sollten Sorge- und Umgangsrecht generell bei beiden Eltern liegen, auch nach einer Scheidung. Mir ist bewusst, dass das in manchen Fällen sehr problematisch sein kann.

Ansonsten gibt es in dem Header dieses Forums ein Link zu "Was die Männerbewegung will". Darin äußert Matthias Matussek ausführlicher seine Vorstellungen eines gerechten Scheidungsrechts.

Herzlicher Gruß

Arne


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