Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 1 - 20.06.2001 - 20.05.2006

67114 Postings in 8047 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Re: Nachtrag: Frauenparklätze auf Privatgrund

Ferdi, Saturday, 06.03.2004, 13:56 (vor 8006 Tagen) @ Sven74

Als Antwort auf: Re: Nachtrag: Frauenparklätze auf Privatgrund von Sven74 am 06. März 2004 11:22:15:

Hi guten Morgen zusammen!

Wie sieht es dann mit der Hausordnung bei privaten Parkhäusern und Einkaufsmärkten aus? Kann man auch abgescheppt werden, wenn die Benutzung der Frauenparkplätze durch Männer NICHT in der öffentlich ausgehängten Hausordnung vorkommt?

Meiner Ansicht nach gilt, was geschrieben steht. Wenn auf einem privaten Gelände auf einem deutlich sichtbaren Schild steht: "Hier gilt die StVO", dann gilt die StVO und nichts anderes.

Ich habe allerdings noch nie irgendwo die Drohung gesehen, dass Fahrzeuge, die auf Frauenparkplätzen abgestellt waren und die nicht Frauen gehören, abgeschleppt würden. Wie will überhaupt die Aufsicht wissen, wem die dort stehenden Fahrzeuge gehören? Die stehen doch nicht ständig daneben und passen auf, wer da einparkt. Ausserdem: Abschleppen lassen darf nicht jeder. Das darf nur die Polizei veranlassen. Der Aufsichthabende müsste also in einem solchen Fall die Polizei rufen, die dann das Abschleppen veranlasst. Auch wenn meine Garageneinfahrt zugeparkt wurde, darf ich nicht einfach selbst einen Abschleppwagen bestellen und abschleppen lassen. Das darf nur die Polizei veranlassen.

Das Hausrecht berechtigt auch nicht zu allem. Zwar kann ich Personen aus meiner Wohnung weisen oder ich kann bestimmten Personen den Zutritt zu meiner Wohnung verwehren. Auch können Kaufhäuser Ladendieben ein Hausverbot erteilen. Aber es gibt Gerichtsurteile, die Gastwirten verbieten, zum Beispiel Türken oder anderen ausländischen Menschen per se den Zutritt zu verbieten.

Leider gibt es zu dem Thema Frauenparkplätze noch keine Urteile, an die man sich halten kann. Insofern kann man das Ausländerdiskriminierungsverbot für Gastwirte ohne weiteres als Bewertungsgrundlage für diese Fälle nehmen.

Abschleppaktionen, die durch Privatleute durchgeführt werden, können als Kraftfahrzeugdiebstahl ausgelegt werden. Mir ist ein solcher Fall einer zugeparkten Garage bekannt. Der Garagenbesitzer blieb nicht nur auf seinen Kosten sitzen, sondern wurde auch noch wegen Diebstahls angeklagt. Zwar griff die Diebstahlsanzeige hier nicht, weil das Fahrzeug nur wenige Meter zur Seite gezogen wurde, um die Einfahrt freizubekommen, aber es wurde dem Garagenbesitzer gesagt, dass er die Polizei hätte rufen müssen und eine ordnungsgemässe Anzeige machen müssen. Selbstjustiz ist in diesem Lande zum Glück verboten. Ich werde die Parkplatzfrage aber mal bei einem Automobilclub stellen, das interessiert mich jetzt auch.

Schöne Grüsse,

Ferdi

Hallo,
im oben verlinkten Beitrag hatte ich die Meinung vertreten, dass Frauenparkplätze in Parkhäusern nicht rechtswirksam sind.
Im unten verlinkten Artikel wird das Gegenteil vertreten, allerdings ohne Begründung:
Frauenparkplätze - Männer können abgeschleppt werden
( 02.03.2004 18:34 Uhr )
mid Düsseldorf - Männer auf einem Frauen-Parkplätze sind keine Seltenheit. Die Polizei ist gegen solche "Kavaliere" machtlos. Nicht jedoch der Betreiber eines Parkhauses.
Männer auf einem Frauen-Parkplatz sind keine Seltenheit. Bequemlichkeit geht auch hier vor Höflichkeit. Verboten ist das nicht. In der Straßenverkehrsordnung gibt es keine Festlegung von Frauen-Parkplätzen. Daher ist die Polizei gegen solche "Kavaliere" auch machtlos. Nicht jedoch der Betreiber eines Parkhauses. Weist seine Hausordnung bestimmte Parkplätze nur für das weibliche Geschlecht aus, kann er tätig werden. Er darf den Männern nicht nur das Parken auf diesen Plätzen verbieten. Er kann den Wagen des "Falschparkers" abschleppen lassen.
(Weinand)

Also, ich bleibe bei meiner Meinung. Wenn jemand von einem diesbezüglichen Urteil hört möge er dies bitte hier vermelden.
Gruß,
Daddeldu

Wie sieht es dann mit der Hausordnung bei privaten Parkhäusern und Einkaufsmärkten aus? Kann man auch abgescheppt werden, wenn die Benutzung der Frauenparkplätze durch Männer NICHT in der öffentlich ausgehängten Hausordnung vorkommt?
Sven74


gesamter Thread:

 

powered by my little forum