Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 1 - 20.06.2001 - 20.05.2006

67114 Postings in 8047 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Kostenlose Parkplätze vor Geschäften

Daddeldu, Sunday, 14.09.2003, 01:34 (vor 8180 Tagen) @ Peter

Als Antwort auf: Re: private Frauenparklätze auf Kundenparkplätzen von Peter am 13. September 2003 16:56:30:

Hallo Peter,

Was gilt, wenn Parken zwar kostenlos ist, aber nur für Kunden eines Geschäfts?

Es gibt Parkplätze, da kann man nur kostenlos parken, wenn man auch etwas kauft. Da zieht man einen Parkschein, und der wird dann an der Kasse „abgeknipst“ oder so was. Dann kommt natürlich schon am Eingang ein Vertrag zustande, die Parkgebühr wird einem beim Kauf nur erlassen. (Sonst würde sich ja erst an der Kasse rückwirkend entscheiden, ob es einen Mietvertrag über einen Parkplatz gab oder nicht. Das geht nicht.)

Tja, und Vertrag bedeutet, dass die Regeln über AGBen gelten.

Wenn aber der Parkplatz in jedem Falle kostenlos ist, egal ob man was kauft oder sich nur beraten lässt, wenn z. B. der Parkplatz offen ist und lediglich ein „Nur für Kunden“-Schild rumhängt, dann gibt es offenbar keinen Mietvertrag und dann darf man wohl auch Frauenparkplätze einrichten.

Gruß, Daddeldu


gesamter Thread:

 

powered by my little forum