Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Nachtrag

Ferdi, Tuesday, 09.09.2003, 14:32 (vor 8185 Tagen) @ Nick

Als Antwort auf: Nachtrag von Nick am 09. September 2003 10:13:27:

In privaten Parkhäusern und auf Kaufhausparkplätzen etc. kann man das übrigens nicht machen, denn da gilt das Hausrecht des Betreibers.
Nick

Prinzipiell richtig. Aber wenn da steht: "In dieser Anlage gilt die StVO", und das kommt sehr häufig vor, dann bist Du wieder am längeren Hebel. Denn in der StVO kommen Frauenparkplätze nicht vor. Der Eigentümer der Anlage hat hier auf hausrechtbezogene Regelungen verzichtet. Entweder gilt dann die StVO oder sie gilt nicht. Ein bischen schwanger geht nicht.

Gruss,
Ferdi


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