Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 1 - 20.06.2001 - 20.05.2006

67114 Postings in 8047 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Auch private Frauenparklätze sind wohl nicht möglich

Daddeldu, Friday, 12.09.2003, 13:18 (vor 8182 Tagen) @ AJM

Als Antwort auf: Parkplätze von AJM am 09. September 2003 08:08:49:

Hallo!

In privaten Parkhäusern und auf Kaufhausparkplätzen etc. kann man das übrigens nicht machen, denn da gilt das Hausrecht des Betreibers.

die Info, dass die Dinger keinerlei rechtliche Basis außerhalb des privaten Raums haben, finde ich schon interessant.

Heißt das, eine Firma (=keine öffentliche Straße) kann rechtlich verbindlich Frauenparkplätze ausweisen?

Das würde mich auch interessieren, denn das würde heißen, daß ich vor meiner Haustür ein Schild anbringen kann "Hier bitte nur Männerparkplatz"

Meiner Meinung nach kann man nur dann wirksam einen Frauenparkplatz einrichten, wenn dieser auf privatem Grund und kostenlos ist.

Wenn ein Parkplatz nämlich kostenpflichtig ist, wie z. B. im Parkhaus, dann kommt zwischen Betreiber und Benutzer ein Vertrag zustande, und zwar ein (besonderer) Mietvertrag. Und dann ist die Anordnung, auf einem bestimmten Parkplatz nicht zu parken eine Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB) dieses Vertrages. Und für AGBen gibt es strenge Regeln

Auf die AGB müsste zunächst am Ort des Geschäftsschlusses, also an der Einfahrt, hinreichend deutlich hingewiesen werden, sonst ist sie unwirksam. Der Hinweis aber fehlt ja schon regelmäßig. Somit dürfte der zustande gekommene Vertrag gewöhnlich beinhalten, dass man sich einen freien Parkplatz aussuchen kann.

Und selbst wenn bei den ausgehängten Vertragsbedingungen die Klausel stünde, dass männliche Fahrer sich nicht auf als Frauenparkplätze gekennzeichnete Flächen stellen dürfen, würde dies meiner Meinung nach nichts ändern. Denn sittenwidrige AGBen sind unwirksam. Eine Diskriminierung von Bevölkerungsgruppen, die auch noch ausdrücklich im Grundgesetz ausgeschlossen wird (für den staatlichen Bereich), dürfte wohl sittenwidrig sein.

Ich meine daher, dass das Hausrecht nur auf kostenlosen Privatparkplätzen eine männerdiskriminierende Wirkung entfalten kann.

Gruß, Daddeldu


gesamter Thread:

 

powered by my little forum