Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Grundgesetz

reinecke54, Friday, 12.09.2003, 20:01 (vor 8181 Tagen) @ Lars

Als Antwort auf: Grundgesetz von Lars am 12. September 2003 12:23:19:

Wie lautet eigentlich der entsprechende Artikel in seiner heutigen Formulierung? (Der Anti-Diskriminierungs-Artikel ist irgendwann zwischendurch mal geändert worden, oder?)

Findet man doch leicht im Internet, z.B. http://www.bundestag.de/gesetze/gg/gg_07_02.pdf

Artikel 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der
Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat
und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt
werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Offensichtlich ist der Text nicht mit der Wehrpflicht (Art. 12a) vereinbar, aber die Feministin Limbach hat mit ihrem sexistischen Urteil einen Kotau vor den Strukturerhaltern dieses Staates gemacht. Deshalb darf die Limbach nicht Praesidentin werden!


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