Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Mutter-(Vaterschafts)urlaub

Jörg, Thursday, 01.01.2004, 00:21 (vor 8072 Tagen) @ Peter

Als Antwort auf: Re: Mutter-(Vaterschafts)urlaub von Peter am 31. Dezember 2003 19:37:50:

>Meine Firma ist ein kleines Handelsunternehmen (3 Mitarbeiter) und wäre bei einem unerwarteten Ausfall durch Schwangerschaft und anschließdendem Urlaub arg gebeutelt. (...) kam die Überlegung, ob es statthaft oder sinnvoll wäre, im Arbeitsvertrag auszuschließen, das der Mitarbeiter den Urlaub nehmen kann.

Nein, das geht nicht.

Ich glaube auch nicht daran, daß so etwas zulässig wäre.

Andererseits gelten fuer Kleinstbetriebe (unter 5) manchmal lockerere Regeln, und du kannst dem Urlaubenden kuendigen.

Da wäre ich mir nicht so sicher, ob dies auch für den Erziehungsurlaub
(neuerdings nennt sich dieser feministisch korrekt wohl "Erziehungszeit")
gilt.

Aber was spricht dagegen, für die Zeit des Erziehungsurlaubs eine
Ersatzkraft zu beschäftigen? (Wäre meines Erachtens zumindest die
sozialere Variante.)

Jörg


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