Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Neue Mißbrauchsdefinition?

Joseph S, Tuesday, 16.12.2003, 01:26 (vor 8088 Tagen) @ Odin

Als Antwort auf: Neue Mißbrauchsdefinition? von Odin am 15. Dezember 2003 09:34:11:

Sorry Odin,

Wenn man mal die Tatsache beiseite legt, daß es sich hier um Kinder bis Jugendliche handelt,

Genau das ist aber das Wesentliche.

Bei Kindern kann man nicht erwarten, daß sie die Tragweite von sexuellen Handlungen richtig
abschätzen können. Daher ist ein Einverständniss oder freiwillige Aktivität der Kinder in
diesem Fall keine Entschuldigung. Bei Erwachsenen kann man dagegen solche Einsicht voraussetzten.
Daher ist der Erwachsene dafür verantwortlich, wenn er solch Situationen ausnutzt, und sollte
konsequenterweise gegebenenfalls bestraft werden.

Ich sehe sogar ehr die Tendenz, daß die These "Mißbrauch ist das, was ein potentielles Opfer
(z.B. Frau) als solches empfindet" hier mal nicht zur Verurteilumg Schuldloser, sondern
zur Freisprechung Schuldiger führt. Der Maßstab für sexuellen Mißbrauch sollte die Frage sein,
ob sexuelle Handlungen zwischen dem Erwachsenen und dem Kind stattgefunden haben. Dies scheint
hier aber klar zu sein. Also ist ein Freispruch hier ein Skandal.

Gruß
Joseph


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