Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Neue Mißbrauchsdefinition?

Jörg Rupp, Monday, 15.12.2003, 12:35 (vor 8088 Tagen) @ Odin

Als Antwort auf: Neue Mißbrauchsdefinition? von Odin am 15. Dezember 2003 09:34:11:

Auch wenn ich mich hier raushalten wollte:

Du bist Dir schon im klaren, über was Du hier redest?
Mißbrauch beinhaltet eine Reihe von Handlungen. Ob das Opfer - ich rede hier bewusst nicht von Frau - das so empfindet, muss natürlich zunächst einmal die Betrachtungsweise bestimmen, denn dies ergibt tatsächlich zunächst die Notwendigkeit, Anzeige zu erstatten. DAs ist die "allg." Seite.

Es handelt sich bei dem von Dir zitierten Urteil um eines des skandalösten Urteile - ein Kindesmissbraucher wird auf freien Fuß gesetzt, nachdem er Kinder missbraucht hatte, weil die Kinder aus einer sozialen Schicht kamen, die durch einen weiteren Missbrauch durch die ohnehin vorhandene Milieuschädigung hinaus keine erkennbare weitere psychische Schädigung erlitten haben.[/b].

Daraus nun irgendwas anderes konstruieren zu wollen, verschlägt mir echt die Sprache. Es geht hier um Kinder und um Kindesmißbrauch. Das kann man nicht instrumentalisieren.

Ich kanns gar nicht in Worte fassen.

Jörg


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