Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Neue Mißbrauchsdefinition?

Odin, Monday, 15.12.2003, 11:34 (vor 8088 Tagen)

------------------ Zitat ------------------------

Pädophilie: Ab jetzt sind die Opfer schuld!

Goedart Palm 09.12.2003

Nach dem Oberlandesgericht München sind milieugeschädigte Kinder
weniger schutzwürdig, wenn sich Pädophile an ihnen vergreifen

Michael Jackson könnte seines Lebens vielleicht wieder froh werden,
wenn er in seinen zukünftigen Verfahren den Rechtsauffassungen der
deutschen Strafjustiz unterworfen wäre. Das Oberlandesgericht (OLG)
München lässt [1] nämlich einen 64-jährigen Mann auf freiem Fuß, der
ein Rechtsmittel gegen eine zweijährige, nicht rechtskräftige Strafe
ohne Bewährung wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern eingelegt hat.

Im Beschluss zur Haftsache verneinte der Senat des OLG die Gefahr
erheblicher neuer Straftaten. Dabei wurde ein psychiatrisches Gutachten
ignoriert, das unter anderem feststellte:

E. stellt eine Gefahr dar, trotz seines Alters. Alles ist möglich. Man
muss alles tun, dass das verhindert wird. Vermutlich sind die Taten nur
die Spitze eines Eisbergs.

Die Richter sahen es anders:

Vielmehr waren die Kinder auf Grund bestehender Verwahrlosungstendenzen
infolge fehlender erzieherischer Wirkung ihrer Eltern erkennbar selbst
an den vorgenommenen sexuellen Handlungen interessiert. Dies hat der
Angeklagte lediglich ausgenutzt, ohne hierbei irgendwelchen
körperlichen oder psychischen Druck auszuüben (...) Hinzu kommt, dass
die missbrauchten Kinder durch die angeklagten Vorfälle über ihre
bereits ohnehin vorhandene Milieuschädigung hinaus keine erkennbare
weitere psychische Schädigung erlitten haben.

Das heißt im Klartext: Wer ohnehin milieugeschädigt ist, ist weniger
schutzfähig als Kinder mit so heiler wie reiner Seele. Doppelt
bestraft, erst vom Leben, dann von "dirty old men". Pech gehabt! Diese
skandalöse Auffassung dürfte auch Pädophilen zu denken geben, sich
zukünftig solche Opfer zu suchen, die bereits durch ihre Geburt in ein
trauriges Milieu hinein so bestraft sind, dass sie von der Gesellschaft
weitgehend abgeschrieben werden.

Doch darin bescheidet sich die Unerträglichkeit dieser Entscheidung des
OLG München nicht. Denn die wohl widerlegliche Behauptung, die Kinder
hätten ohne Druck seitens des Täters gehandelt, zeugt ohnehin vom
Unverständnis des Schutzzwecks des Gesetzes. Denn erstens soll es
Prozessbeobachtern zufolge Fälle der vom Täter missbrauchten Kinder
geben, die sehr wohl von der Abscheulichkeit der Taten traumatisiert
wurden. Zudem soll der Mann auch Kinder unter Druck gesetzt haben, wenn
sie auf seine verbotenen Spiele keine Lust mehr hatten. Und weiterhin
kann selbst die vermeintliche Einwilligung der Kinder keine, überhaupt
keine Rolle für die Strafbarkeit des Täters spielen. Das konkrete
Opferverhalten mag in Strafzumessungskriterien einfließen, kann aber
keinen Einfluss auf den Schutz der Gesellschaft vor Triebtätern haben.
Selbst wenn die Kinder die Perfidie solcher Täter nicht erkennen, sind
sie davor vorbehaltlos zu schützen und notfalls auch gegen sich selbst.
Opferschutz kann nicht in Zwei-Klassen-Gesellschaften enden.
[/u]

--------------------- Zitat Ende ---------------------------

Wenn man mal die Tatsache beiseite legt, daß es sich hier um Kinder bis Jugendliche handelt, aber:

könnte sich hier vielleicht eine neue Mißbrauchsdefinition anbahnen? Traurig ist schon die Steigerung, daß Mißbrauch das ist, was eine Frau als Mißbrauch empfindet. Es scheint sich doch jetzt anzubahnen, daß selbst wenn die Mißbrauchten dies nicht so empfinden, dann ist es trotzdem Mißbrauch, wenn andere das sagen.
Mich erinnert das auch an die Kopftuchdebatte, bei der eine Alice Schwarzer bestimmt, ob die betreffenden Frauen sich unterdrückt vorzukommen haben oder nicht!


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