Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Juristische Konsequenzen bei erwiesener Falschbeschuldigung

Pedro, Tuesday, 22.07.2003, 22:05 (vor 8233 Tagen) @ Lars

Als Antwort auf: Juristische Konsequenzen bei erwiesener Falschbeschuldigung von Lars am 22. Juli 2003 12:07:54:

Ich hab jetzt das BGB nicht zur Hand, aber ich bin mir sicher, daß es den Tatbestand der Falschbeschuldigung sowie den der Falschaussage unter Eid gibt. Ich kann mir allerdings vorstellen, daß dort nur lasche Bewährungsstrafen verhängt werden.<

Das ist zunächst keine Sache des BGB - Schadensersatz einmal außen vor gelassen - sondern des StGB. Deine Bezeichnungen stimmen auch nur zum Teil, aber ich will hier keine Vorlesung darüber halten. Wen dieses Thema interessiert, der findet im Internet genug dazu.

Entscheidend ist, daß es bei der Justiz eine ausgesprochen starke Zurückhaltung gibt, derartige Handlungen überhaupt als Straftatbestand wahrzunehmen ("gar nicht erst ignorieren"). Hierbei spielt auch die Frage der schlechten Beweisbarkeit eine erhebliche Rolle.

Gruß, Pedro


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