Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Juristische Konsequenzen bei erwiesener Falschbeschuldigung

Lars, Tuesday, 22.07.2003, 15:07 (vor 8233 Tagen) @ Andreas

Als Antwort auf: Re: leider altbewährte Breitensportart! von Andreas am 22. Juli 2003 11:50:23:

Das Ekelerregende an dieser Sache ist auch, dass Falschbeschuldigungen kaum bestraft werden in unserem Staat. Langsam haben wir hier Verhaeltnisse wie in den USA. Da bezichtigen Frauen irgendwelche prominenten Maenner der Vergewaltigung und wenn sie vor Gericht verlieren, dann passiert ihnen ueberhaupt nichts. Ganz im Gegenteil, sie schreiben ein Buch und kassieren dann Millionen ab. Das kanns ja echt nicht sein?

Ich hab jetzt das BGB nicht zur Hand, aber ich bin mir sicher, daß es den Tatbestand der Falschbeschuldigung sowie den der Falschaussage unter Eid gibt. Ich kann mir allerdings vorstellen, daß dort nur lasche Bewährungsstrafen verhängt werden.

Es müßte sowas wie eine "Initiative Unschuldsvermutung und Rechtsstaat" geben, die Öffentlich darauf aufmerksam nacht, das es im Augenblick in der Rechtssprechung eine Tendenz zur Beweislast-Umkehr gibt, die die Existenz selbst des bravesten Bürgers in Gefahr bringen kann.


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