Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Anti-Pornographie-Kampagnen in den USA und in Deutschland

Rüdiger, Sunday, 20.07.2003, 18:08 (vor 8235 Tagen) @ Lars

Als Antwort auf: Re: Anti-Pornographie-Kampagnen in den USA und in Deutschland von Lars am 19. Juli 2003 21:34:37:

Oh, so verdeckt ist das gar nicht. Ich als möglicherweise Betroffener und Existenzgefährdeter ( www.marterpfahlverlag.com )bekam auch schon von dem (gottlob folgenlosen) 1998er "parteienübergreifenden Frauenbündnis" was mit (und sprach Herta Däubler-Gmelin, unsere Tübinger Schreckschraube, im Wahlkampf damals darauf an, worauf ihr die Kinnlade runterfiel),

Hat sie denn irgendwas geantwortet oder sich einfach umgedreht? Und weißt Du, was GANZ GENAU der 1998er-Aufruf gefordert hatte?

Nein, weiß ich nimmer. - Es war auf einer dörflichen Wahlkampfveranstaltung. Herta hielt mich zunächst für einen willkommenen Stichwortgeber und sülzte auf meine Frage 5 Minuten lang herum, was sie für den Schutz von Frauen und Kindern demnäxt zu tun gedächten. Erst als ich ankam mit SM-Szene und so und daß und das gar nicht gefiele, war sie ein paar Sekunden lang still, meinte dann, daß sexuelle Neigungen die Öffentlichkeit gar nix angingen, aber bei Gewalt höre ihre Toleranz auf. Das war zwar nur 'ne halbe Antwort, aber ich wollte da nicht weiter nachbohren. Auf einen langen Brief meinerseits kam keine Antwort.

und jetzt, "nach den Ereignissen von Erfurt", ist gerade mal wieder eine Verschärfung des Jugendschutzes im Gange

Die Tatsache allerdings, daß sie es jetzt auf dem UMWEG DES JUGENDSCHUTZES versuchen, würde ich immerhin als Indiz dafür werten, daß sie eine GRUNDSÄTZLICHE Verteufelung der Pornographie an sich (also auch für erwachsene Konsumenten) diesseits des Atlantiks in der näheren Zukunft für nicht durchsetzbar halten.
Ich denke bei der Jugendschutznummer gibt es jetzt zwei mögliche Strategien der Gegenargumentation:
a) Der Gesetzgeber verbietet nicht, daß Teenager (untereinander) Sex haben. Wenn sie es also sogar selber machen dürfen, wieso sollen sie dann nicht auch anderen Personen dabei via Bildaufzeichnung zusehen und sich Anregungen holen dürfen?
b) Wenn die Ministerin sagt: "herkömmliche, weniger aufwendige Methoden der Altersverifizierung gehen nicht, weil da könnte irgendein Trick sein", dann könnte man mit der gleichen Logik auch fordern, daß Alkohol nur noch unmittelbar nach Perso-Vorzeigen von der betreffenden Person vor Ort konsumiert getrunken werden darf, weil: Es könnte ja sein, daß eine Teenager-Clique einen gutmeinenden Erwachsenen vorgeschickt hat, den Alkohol zu holen!

Du argumentierst sehr konsequent, aber unsere Gesetze sind voll Unlogik und voller Inkonsequenzen; das ist mehr oder weniger in allen Ländern so. Das liegt an den historisch gewachsenen Strukturen und daran, daß das, was die Volksseele will, eben oft inkonsequent ist. Wenn Sex für 16- bis 18jährige legal ist, könnte ich in meinen Büchern ja auch Leute solchen Alters auftreten lassen. Damit käme ich aber in Teufels Küche ....

Gruß, Rüdiger


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