Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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weitere Ursachen?

Antje, Tuesday, 09.07.2002, 00:10 (vor 8555 Tagen) @ Stefan G.

Als Antwort auf: Re: aussagekräftig? von Stefan G. am 08. Juli 2002 20:36:49:

In einer Unterrubrik der Artikelserie habe ich folgende Aussage gefunden:
<hr>
Schwangere in Vorstand und Geschäftsführung

-genießen keinen Kündigungsschutz nach dem Mutterschutzgesetz
-unterliegen keinem Beschäftigungsverbot in der Zeit sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung,
-können keine Elternzeit (früher: Erziehungsurlaub) beanspruchen und
haben kein Recht auf Arbeitszeitreduzierung nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz.
Bei gefährlichen Tätigkeiten - auf Dienstreisen zum Beispiel - können sich schwangere Organmitglieder nicht auf die Beschäftigungsverbote etwa nach der Mutterschutzverordnung berufen. Da Schwangerschaft keine Krankheit im Rechtssinne ist, greifen die vertraglichen Regelungen über die Vergütungsfortzahlung im Krankheitsfall regelmäßig nicht.
<hr>

Da wundert mich, daß nicht mehr als 41% aller Akademikerinnen kinderlos bleiben. Wie soll das gehen? Schnell mal zum getimeten Kaiserschnitt um das anschließende Meeting nicht zu versäumen?
Ich persönlich kann jede Frau verstehen, die sich dem entzieht.

Aber mal ganz ehrlich: die sog. Karrieristen unter den Frauen sind doch eine kleine Minderheit. Wieviele sind froh, wenn sie überhaupt einen Job haben, mit dem sie sich und ihre Kids so leidlich über Wasser halten können. Ich für meinen Teil verschwende keinen unnützen Gedanken an Karriere, sondern bin froh, wenn ich es schaffe, meine monatlichen Fixkosten zu bezahlen.

Gruß
Antje


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