Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Immer wieder diese feministischen Irrlehren ...

Diana, Sachsen, Monday, 03.11.2008, 19:19 (vor 5684 Tagen) @ Conny

Also meine Erbinformationen sind urheberrechtlich geschützt. Nur mit
meinem ausdrücklichen vorherigen Einverständnis dürfen diese zur

Zeugung

benutzt werden, sonst ist es ein Verstoß gegen das Urheberschutzgesetz.


Dem muß ich in aller härte wiedersprechen. Diese Erbinformation ist nicht
durch dich selbst in dieser Kombination entstanden sondern bestenfalls noch
durch deine Eltern. Da aber auch dabei Kollege Zufall dabei ist, kann man
bestenfalls noch den Schöpfer oder neuerdings auch intellegent
Designer
als Urheber Deiner Erbinformation sehen. Dir wurden lediglich
die Nutzungsrechte auf Lebzeit eingeräumt.

Super Antwort (und meiner Meinung nach die einzig mögliche) auf diesen "Unsinn" - wobei ich glaube, dass Herr Borat hier geruhte, sarkastisch zu scherzen ;-) Falls nicht - gute Nacht und kein Bett... *ächz*


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