Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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"gesetzliche" Hierarchie (Allgemein)

Robert ⌂, München, Wednesday, 06.06.2012, 13:10 (vor 4363 Tagen) @ Manifold

Sexuelle Präferenzen innerhalb von Gruppen eignen sich nicht, eine
gesetzliche Hierarchie festzulegen.

Hier bei der "gesetzlichen Hierarchie" liegt eigentlich der Knackpunkt der ganzen Hierarchiediskussionen.

Da gehts nämlich um die Frage, inwieweit die Stellung innerhalb "der" Hierarchie durch Gesetze geregelt werden muss. Gäbe es eine "natürliche Hierarchie", so wäre das Ganze nur ein Streit um des Kaisers Bart, denn eine derartige "natürliche Hierarchie" würde sich doch automatisch von selbst einstellen (oder es reicht eine Art aufklärende Erziehung).

Und so gesehen verstehe ich die vehemente Bekämpfung des Begriffs "Gleichberechtigung" nicht, denn der besagt ja nur, daß Gesetze (sowie die Interpretation der Gesetze, z.B. bei Gericht) das "Geschlecht" nirgends als Kriterium verwenden (im Idealfall, denn das haben wir bei der Formulierung von Gesetzen zwar zum Großteil erreicht, bei der Intepretation der Gesetze aber noch lange nicht ...).

Die Hierarchiebefürworter hier haben sich m.W. (trotz mehrmaligen Nachfragens z.B. von mir) noch nicht dazu geäussert, wie sie sich "ihren" Staat und dessen gesetzliche Rahmenbedingungen überhaupt vorstellen.

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Wolfgang Gogolin "Diese Hymnen für Frauen erinnern an das Lob, das einem vierjährigen Kind zuteil wird, weil es endlich nicht mehr in die Hose kackt, sondern von allein aufs Töpfchen geht."


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