Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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HerrClaus, Saturday, 31.10.2009, 22:57 (vor 5903 Tagen) @ Pancake

Für die Differenzierung zwischen Radio und CD gibt es zumindest einen
plausiblen Grund. Radio wird immer noch weitgehend in Analogtechnik
veranstaltet und empfangen, während die CD bekanntermaßen digital ist.

Schallplatten sind (und waren) auch analog und für die gilt (und galt) das gleiche wie für digitale Tonträger.

Das
Analogsignal ist in Austrahlung und Aufzeichnung, sowie Kopie jeweils
verlustbehaftet, digitale Formate kann man verlustfrei klonen.

Wenn das Analogsignal einmal digitalisiert ist, gilt das gleiche.

Ich gehe davon aus, dass dein Autoradio bei der GEZ angemeldet ist, über
die Rundfunkgebühr werden natürlich auch die GEMA-Gebühren für die
Austrahlung finanziert.

Die GEZ und damit das Gebührensystem des ÖR ist lange überholt und auf der Welt nahezu einzigartig, nur wenige Länder verfahren ähnlich, es gibt heutzutage keinen Grund mehr dieses Milliardengrab aufrecht zu erhalten, außer dem, dass dan viele arbeitslos würden, das ist ganz ähnlich der Helferindustrie die der Feminismus geschaffen hat.

Daher http://gez-abschaffen.de/

und http://hasel-tv.de/

Ich finde es einfach ungerecht, wenn kreativ Tätigen der gerechte Lohn für
ihre Arbeit vorenthalten werden soll.

Jaja, warten wir auf den Tag an dem auch der Handwerker sein Urheberrecht an seiner Leistung geltend macht, dann wird das Zusammenleben aller bestimmt angenehmer...

Das sage ich ausdrücklich als jemand, der auch vom Urheberrecht profitiert, aber dem die Urheberrechtsmafia gehörig gegen den Strich geht, das Staatsfernsehen und Staatsradio sowieso.

Grüße
HerrClaus


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