Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Probleme mit der deutschen Sprache

Wladimir, Tuesday, 27.10.2009, 14:23 (vor 5907 Tagen) @ Garfield

Hallo Wladimir!

Nein, früher gab es so etwas wie "Täter oder Täterin" nicht. Da stand
einfach nur "Täter".

Auch im Exhibitionismus-Paragraph steht an einer entscheidenden Stelle
nicht "Täter" sondern "Mann".

Es macht einen Unterschied ob ein alter Gesetzestext (vorsätzlich) nicht abgeändert wird, weil ansonsten die Speckhefte (betroffen, die Speckheftlobby) aus den Regalen der Tanken entfernt werden müssten oder ob ein Gesetzestext explizid zur Diskriminierung von Männern neu entworfen wird.

Und noch besser, exakt dadrauf ausgelegt, dass genau solche Auseinandersetzungen unter den Diskriminierten geführt werden. Überleg mal, wer den Gesetzestext entworfen hat und versuch zu akzeptieren, dass da nur "Täter" steht und nicht etwa Täterin, wie du hier zu interpretieren versuchst.

Das Bedeutet selbstredend, dass nur Männer gemeint sind (weil nichts anderes steht da)! Nebenbei: Jeder Beamte, der eine Frau der Wohnung verweist oder sogar Gewalt anwendet, macht sich übelst strafbar.

Willkommen in der Realität.


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