Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Für Arne, Mirko, Gismatis u.a.

Max, Fliegentupfing, Sunday, 25.10.2009, 14:18 (vor 5909 Tagen) @ Krischan.

Darin (Artikel 6 Gg. - Max) steht nichts, das die Schwulen-und-Lesbenehe unterbinden könnte.

... soweit Krischan.

Und hier (nochmal) das Grundgesetz im Originaltext:

Art. 6 [Ehe, Familie, nichteheliche Kinder]

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. ( ... )

Die Ehe im Sinne dieses Artikels ist die auf lebenslange Verbindung gerichtete Gemeinschaft zwischen Mann und Frau. Die Gemeinschaft von Eltern mit ihren Kindern stellt eine Familie dar.

... woraus folgt, daß Krischan entweder an Realitätsverlust leidet, oder nicht lesen kann - oder schlicht und einfach lügt.

Versteht Deutsch - Max

--
"Wenigstens bin ich Herr der Fliegen", sagte der stinkende Scheißhaufen.
(Baal Zebub/Beelzebub - wird übersetzt mit "Herr der Fliegen")


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