Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Angemessen und erforderlich

guest, Niedersachsen, Thursday, 15.10.2009, 02:52 (vor 5920 Tagen) @ Rainer

Welche Verteidigung erforderlich war, entscheiden hinterher Richter
in warmen Amtstuben mit hinreichend Zeit.

Aber nicht nach dem Kriterium, ob sie "angemessen" war. Wo soll das herkommen, aus irgendwelchen mittelalterlichen Duell-Verhaltensregeln
("Herr Richter, ich hab ihn nur mit dem Degen gekitzelt, daraufhin hat der Schuft mir gleich eins mit der Keule uebergezogen! Wie UNANGEMESSEN!")

Das ist der Haken an der Sache.
Wenn das Gericht der Meinung ist das dir ein schwächeres Mittel zur Abwehr
des Angriffs zur Verfügung stand, als des welches du eingesetzt hast, dann
hast du dich strafbar gemacht.

Richtig. Nur: Was soll das fuer eine Situation sein, wo einem eine ganze Palette von abgestuften "Mitteln" zur Verfuegung stehen, wo man sich dann das mildeste Aussucht.

Bedenke, die Mittel muessen immer noch geeignet sein, den Angriff zu stoppen bzw. jedenfalls eine Chance haben. Eine bewusst lasch ausgefuehrte Ohrfeige oder so tut das nicht.

Du hast dich nicht "angemessen" verteidigt.
Das groteske daran: Das Gericht hat eine Menge Zeit zu ergründen ob du in
Bruchteilen von Sekunden richtig entschieden und gehandelt hast.

Naja, das duerfen sie ja auch. Solange sie dabei beruecksichtigen, dass Dir diese Zeit nicht zur Verfuegung stand.
Sowie beruecksichtigen, dass die Sorge um die Gesundheit des Angreifers nicht die oberste Prioritaet des Angegriffenen sein muss.

Ich halte mich eher an eine alte Militärregel. Man verteidigt sich unter
Anwendung aller verfügbarer Mittel.

Das ist an sich auch nicht so weit von dem entfernt, was das Gesetz straffrei stellt.

Besser du kommst vor Gericht als wenn du ein Krüppel oder tot bist.

So gesehen sowieso, ich glaube auch nicht, dass "gezuegelte" Notwehr sinnvoll enden kann, insbesondere bei mehreren Angreifern. Wenn noch die Option besteht ob man reagiert oder nicht, dann lieber gleich hinnehmen.

MfG

P.S.: Der verlinkte Bericht
http://www.bild.de/BILD/regional/dresden/aktuell/2009/10/12/1800-euro-strafe/weil-ich-mich-gewehrt-habe.html
klingt ja auch nicht nach Fehlurteil wegen "nicht angemessen", sondern eher nach "kein unabhaengiger Zeuge". Naja, bis jetzt ist es nur ein Strafbefehl.


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