Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Angemessen und erforderlich

Rainer ⌂, Thursday, 15.10.2009, 02:24 (vor 5920 Tagen) @ guest2

Danke. Es ging mir eben gerade darum, dass das Notwehrrecht von "nur
angemessen" eben nichts weiss.

Vorsicht, lese nochmal genau das Folgende.

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Welche Verteidigung erforderlich war, entscheiden hinterher Richter in warmen Amtstuben mit hinreichend Zeit. Das ist der Haken an der Sache. Wenn das Gericht der Meinung ist das dir ein schwächeres Mittel zur Abwehr des Angriffs zur Verfügung stand, als des welches du eingesetzt hast, dann hast du dich strafbar gemacht. Du hast dich nicht "angemessen" verteidigt. Das groteske daran: Das Gericht hat eine Menge Zeit zu ergründen ob du in Bruchteilen von Sekunden richtig entschieden und gehandelt hast.

Ich halte mich eher an eine alte Militärregel. Man verteidigt sich unter Anwendung aller verfügbarer Mittel. Besser du kommst vor Gericht als wenn du ein Krüppel oder tot bist.

Rainer

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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo


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