Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Weil unter den Angreifern zwei Mädchen waren?

guest2, Thursday, 15.10.2009, 01:36 (vor 5920 Tagen) @ Rainer

Nach der Gesetzeslage darfst du dich ja auch NUR ANGEMESSEN wehren.


Was fuer ein Gesetz soll das sein?


Strafgesetz

StGB
§ 32. Notwehr.
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht
rechtswidrig
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen
gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen
abzuwenden.

§ 33. Überschreitung der Notwehr.
überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht
oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.

Danke. Es ging mir eben gerade darum, dass das Notwehrrecht von "nur angemessen" eben nichts weiss.


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