Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Verfahren eingestellt - Der kranke deutsche Rechtsstaat. ...

Garfield, Monday, 05.10.2009, 15:02 (vor 6024 Tagen) @ Knödelvertilger

Hallo Knödelvertilger!

Wenn der Rechtsstaat nicht mehr weiterhelfen will oder kann - oder sich gar offenbar gegen einen wendet - muss es eben auch ohne ihn und seine Prinzipien gehen. Am besten dann, wo niemand sieht und niemand hört.

Das ist die logische Konsequenz, funktioniert so aber auch nicht. Nehmen wir mal an, das Opfer lauert nun den Tätern nach und nach einzeln auf, schlägt sie jedesmal von hinten nieder und tritt danach auf sie ein. Selbst wenn er immer unerkannt entkommt, ist doch spätestens, nachdem alle Täter so traktiert und somit nun zu Opfern wurden, sonnenklar, daß er etwas damit zu tun haben muß. Schon findet er sich selbst vor Gericht wieder, wahrscheinlich findet man in seiner Wohnung auch noch irgendeine Spur, und schon wird er verurteilt. Und er wird mit hoher Wahrscheinlichkeit eine höhere Strafe bekommen als die vorherigen Täter unter gleichen Umständen zu erwarten hatten, weil ja in seinem Fall auch noch die Problematik der Selbstjustiz hinzu kommt.

Das Problem besteht darin, daß der Staat weiterhin das Gewaltmonopol für sich in Anspruch nimmt, sich aber zunehmend vor den damit verbundenen Pflichten drückt.

Das führt in zunehmendem Maße dazu, daß Kriminelle beschützt und ehrliche Bürger im "besten" Fall nicht mehr geschützt, im schlechtesten Fall aber sogar bestraft werden.

Kürzlich wurde ja wieder gefordert, Menschen, die bei Gewaltverbrechen einfach wegsehen, hart zu bestrafen. Diese Forderungen implizieren letztendlich die Ernennung sämtlicher Bürger zu Hilfspolizisten, wobei man allerdings vergißt, daß sie für diese Aufgabe weder ausreichend bewaffnet noch ausreichend ausgebildet sind. Und nicht nur das: Wer einem Gewaltopfer effektiv helfen möchte, muß dazu selbst in vielen Fällen ebenfalls gewalttätig werden und setzt sich damit nicht nur dem Risiko aus, getötet oder schwer verletzt zu werden, sondern auch noch dem Risiko, letztendlich selbst als mutmaßlicher Gewalttäter vor Gericht zu landen. Dem normalen Bürger fehlen also obendrein auch noch die Kompetenzen, die er als Hilfspolizist eigentlich bräuchte.

Das Gewaltmonopol des Staates läßt sich in Zeiten steigender Kriminalität nur durch personelle Aufstockung der Polizei aufrecht erhalten, und durch härtere Strafen, die dafür sorgen, daß eine große Zahl von Kriminellen in Gefängnissen sitzt und während der Haft-Zeit die normalen Bürger nicht belästigen kann.

Die andere Alternative ist das Faustrecht. Das mag in Einzelfällen gerecht sein, insgesamt artet sowas aber üblicherweise in Chaos aus und führt auch zu Phänomenen wie z.B. Blutrache.

Noch problematischer ist eine Mischform aus beidem, worauf wir im Moment ganz klar zusteuern. Beim reinen Faustrecht kann man sich wenigstens noch darauf einstellen. Bei so einer Mischform dagegen kann man sich auf gar nichts einstellen oder gar verlassen. Ganz egal, was man tut - man kann immer den Kürzeren ziehen. Das gilt nicht nur für Täter und Opfer, sondern auch für eventuelle Zeugen.

Freundliche Grüße
von Garfield


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