Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Verfahren eingestellt - vielleicht ein gesunder Rechtsstaat?

Wolfgang A. Gogolin ⌂, Hamburg, Monday, 05.10.2009, 03:19 (vor 5929 Tagen) @ Swen

... es sei
unklar, wer getreten habe. „Der Geschädigte konnte indessen keinen der
Beschuldigten als einen der Täter erkennen“, schreibt der Staatsanwalt.
Auch die Zeugen hätten dazu keine klaren Aussagen machen können. Angesichts
dieser Beweislage sei ein Freispruch für die Beschuldigten wahrscheinlich,
das Verfahren werde daher eingestellt, so die Staatsanwaltschaft ...

Wenn das sachlich so zutrifft, ist das allerdings in einem Rechtsstaat juristisch einwandfrei, denn natürlich muß man dem Einzelnen, den man bestrafen will, seine Tat nachweisen. Im Einzelfall mag das, besonders fürs Opfer, sehr unbefriedigend sein, es ist aber der Preis für den Rechtsstaat, dass Täter gelegentlich aus Mangel an Beweisen davonkommen: Im Zweifel für den Angeklagten.

Man selber würde ja ebenfalls nur für Taten bestraft werden wollen, die man auch tatsächlich selbst begangen hat und nicht für solche, die einem irgendwie zugeordnet werden.

Es ist also ein Zeichen für die Gesundheit des Rechtsstaates, wenn niemand ohne Beweis verknackt wird.

Für 'Terroristen' allerdings hat man schon viele rechtsstaatliche Grundregeln ausser Kraft gesetzt, aber da ging es auch um besonders wertvolle Leben von Politikern und Wirtschaftsgrößen. Für Frauen auch, aber das ist im Patriarchat so. ;-)

Viele Grüße
Wolfgang


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