Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Der Gutmensch als Anwalt im fremden Namen

freidenker @, Friday, 28.08.2009, 12:33 (vor 5966 Tagen) @ DerGemäßigte

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Mit der Nazikeule zu kommen ist in diesem Fall albern. Wer mit Respekt argumentiert und keinen Respekt vor dem Eigentum Anderer hat, der ist mit der Bezeichnung asozial noch sehr gut bedient. Das gesetzliche Gesundheitssystem ist genau das: Leben auf Kosten Anderer. Menschenwürde ist individuell ausgeprägt. Was für den menschenunwürdig ist, würde der Anderer eingehen. Du scheinst jemand zu sein, der lebenserhaltende Maßnahmen durch Maschinen in jeden Fall für menschenwürdig erachten würde. Wie fändest du heraus, ob es für die Person würdig oder unwürdig wäre das Leben zu verlängern, und das um jeden Preis, oder die Maschinen auszuschalten? Es gäbe nur eine richtige Entscheidung, bei der falschen wärest du der Euthanasie schuldig.

Es gibt auch eine dritte Gutmenschenkategorie, der Anwalt im fremden Namen. Dieser eierlose Geselle empört sich stellvertretend für Andere Menschen, und seien sie noch so fern.


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