Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Interna für Eingeweihte

Diana, Sachsen, Thursday, 27.08.2009, 16:22 (vor 5967 Tagen) @ Alex Andro

Es gibt pro Patient nur eine Kostenpauschale. Du redest also totalen Stuss
von wegen "Abgreifen, was abzugreifen geht"! Wahrscheinlicher ist, dass die
behandelnden Ärzte in Furcht vor Schadenersatzklagen Behandlungen
durchgeführt haben, die nach menschlichen und wirtschaftlichen,
vernunftgemäßen Maßstäben gar nicht mehr hätten durchgeführt werden dürfen.

Über 90-Jährige klagen in der Regel nicht. Und in diesen beiden Fällen weiß ich zufällig, dass die Angehörigen keine weiteren "traktierenden Behandlungen" wollten. Die alte Frau mit dem Brustkrebs: Angehörige verweigerten Chemo und Bestrahlung; die OP ist jetzt mindestens ein halbes Jahr her, der Frau geht es altersentsprechend gut. Die andere Frau mit dem Unterleibskrebs: der einzige Sohn ist entgegen den Ärzten der Meinung, dass man die Frau nach der OP jetzt endlich in Ruhe und sich wieder erholen lassen sollte. Er hält Chemo und Bestrahlung für unnütze Quälerei. WER sollte also z. Bsp. in diesen beiden Fällen klagen, wenn die Ärzte NICHT weiter behandeln? Die Patienten und Angehörigen WOLLEN ja, dass es jetzt "mal gut" ist.

Nichts für ungut, aber bitte nicht mit selektiv wahrgenommenen
Einzelfällen kommen

"Selektive Einzelfälle" sind aber nun mal ganz genau DAS, was MENSCHEN erleben. Mit Statistiken und hypothetischen Möglichkeiten ist dem konkreten "Fall" nicht geholfen.

... Der Job ist auch so schon undankbar genug!

Es wird meiner Ansicht nach niemand gezwungen, Arzt zu werden. Jeder Beruf hat Vor- und Nachteile.


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