Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Männerrechtlerische Aktivitäten im Arbeitsrecht

Nurmalebenso, Thursday, 24.08.2006, 19:42 (vor 7044 Tagen) @ Scipio Africanus

- Beweismittel oder Belege beifügen, welche die Klage stützen ( hier
Inserat ausschneiden und Bezug nehmen )


Das dürfte wohl kaum ausreichen! Ein Kläger wird sich mit Sicherheit nachweisbar beworben haben müssen - und das auch mit dem ernsthaften Interesse dort arbeiten zu wollen! Und genau dieser Passus "ernsthafte Absichten" könnte zum Fallstrick für uns Männer werden, wenn wir uns in typisch weiblichen Berufsfeldern bewerben. "Sie wollen doch gar nicht wirklich ... werden, oder?"

Selbstverständlich wird man Frauen gegenüber nicht mißtrauisch sein, wenn diese typisch männliche Arbeitsplätze einklagen wollen. Tanja Kreil, die sich als erste Frau in die Bundeswehr klagte, wollte anschließend dann doch nicht mehr. "Zu anstrengend ...". Die alte Leyer, halt!

Grüße, Numes


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