Männerrechtlerische Aktivitäten im Arbeitsrecht
Das BGB bietet die Möglichkeit Schadensersatz einzuklagen, wenn eine Stelle
nur für Frauen ausgeschrieben wird: §611a, § 611b.In meiner Lokalzeitung geschieht dies ganz regelmäßig, ohne dass
ersichtlich ist, dass die Stellen nur von Frauen besetzt werden könnten.
("Suche Kellnerin!" etc.)Weiß jemand Bescheid, wie beim Klagen genau vorzugehen ist, bzw. hat
jemand Erfahrung damit?Danke.
Eigentlich ist die Sache ganz einfach.
- Kläger/in bennen ( das wärst in diesem Fall du selbst )
- Beklagte(n) benennen
- Gesetzesartikel benennen, auf den sich die Klage bezieht
- Kurze Begründung, warum der Gesetzesartikel anwendbar ist
Erläuterung des Sachverhalts
- Beweismittel oder Belege beifügen, welche die Klage stützen ( hier Inserat ausschneiden und Bezug nehmen )
- Begründung, warum ein Interresse des Klägers besteht ( wird oft aus dem Gesetzestext ersichtlich oder im Gesetzestext wird konkret benannt, wer ein Klagerecht besitzt )
- Abschliessend der Antrag, also das, was mit der Klage erreicht werden soll
- Klage an die zuständige Stelle einreichen
Das sind die formalen Anforderungen an eine Klage. Grundsätzlich gilt zwar, dass jede Klage gültig ist, auch wenn sie formale Mängel aufweist, sofern der Sinn der Klage erkennbar bleibt. Trotzdem ist sehr viel besser, die formalen Anforderungen zu erfüllen.
Ist damit deine Frage beantwortet ? Dises Raster gilt ganz allgemein. Eine kostenlose Rechtsberatung ist angezeigt, um abzuklären ;
- Ob der Gesetzesartikel aufgrund des Sachverhalts anwendbar ist
- Ob ein berechtigtes Interresse des Klägers besteht
- Ganz allgemein, was durch die Klage erreicht werden kann, wie die Chancen stehen ( Rechtspraxis in materiell gleichen Fällen )
Gruss Scipio
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Georg Klawitter,
24.08.2006, 15:36
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Scipio Africanus,
24.08.2006, 17:49
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Nurmalebenso,
24.08.2006, 19:42
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Georg Klawitter,
25.08.2006, 22:08
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Scipio Africanus,
25.08.2006, 23:02
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Georg Klawitter,
25.08.2006, 22:08
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Nurmalebenso,
24.08.2006, 19:42
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Scipio Africanus,
24.08.2006, 17:49