Bundesverwaltungsgericht verhöhnt Zwangspflichtige
Kann im Verteidigungsfalle der Bedarf an zivilen Dienstleistungen im zivilen Sanitäts- und Heilwesen sowie in der ortsfesten militärischen Lazarettorganisation nicht auf freiwilliger Grundlage gedeckt werden, so können Frauen vom vollendeten achtzehnten bis zum vollendeten fünfundfünfzigsten Lebensjahr durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zu derartigen Dienstleistungen herangezogen werden. Sie dürfen auf keinen Fall zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden.
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Die Verhöhnung wird perfekt, wenn man sich klarmacht, dass Frauen auch den Dienst mit der Waffe verweigern können, nämlich dann wenn sie sich bei der Bundeswehr verpflichtet haben und ins Ausland sollen.
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- Bundesverwaltungsgericht verhöhnt Zwangspflichtige -
Rainer,
09.08.2009, 08:57
- Bundesverwaltungsgericht verhöhnt Zwangspflichtige -
Wolfgang A. Gogolin,
09.08.2009, 13:22
- Bundesverwaltungsgericht verhöhnt Zwangspflichtige - Bill, 09.08.2009, 13:38
- Bundesverwaltungsgericht verhöhnt Zwangspflichtige - Nihilator, 09.08.2009, 13:43
- Man könnte auch mal eine Rechtschreibprüfung drüberlaufen lassen -
Mus Lim,
09.08.2009, 16:17
- Danke, Fehler werden geändert :-) k/t
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Christine,
09.08.2009, 16:59
- Man könnte auch mal eine Rechtschreibprüfung drüberlaufen lassen - H., 10.08.2009, 22:45
- Danke, Fehler werden geändert :-) k/t
- Bundesverwaltungsgericht verhöhnt Zwangspflichtige -
Wolfgang A. Gogolin,
09.08.2009, 13:22