Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Bundesverwaltungsgericht verhöhnt Zwangspflichtige

Wolfgang A. Gogolin ⌂, Hamburg, Sunday, 09.08.2009, 13:22 (vor 5984 Tagen) @ Rainer

...Die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht knüpft an eine
freiheitlich-demokratische Tradition an, die bis auf die Französische
Revolution von 1789 und die Reformzeit in Deutschland zu Beginn des 19.
Jahrhunderts zurückgeht. Ihr liegt die Vorstellung zugrunde, dass es
Pflicht aller männlichen Staatsbürger ist, für den Schutz von Freiheit und
Menschenwürde als den obersten Rechtsgütern der Gemeinschaft, deren
personale Träger auch sie selbst sind, einzutreten ...

Soll damit angedeutet werden dass Freiheit und Menschenwürde für Frauen nicht gelten, da sie offenbar keiner Pflicht unterliegen, dafür einzutreten?

Es ist allerdings logisch, dass in einem System, dass auf Männerausplünderung und Feminismus beruht, die Gerichte entsprechend entscheiden.

Viele Grüße
Wolfgang


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