Bundesverwaltungsgericht verhöhnt Zwangspflichtige
Das Urteil ist zwar von 2006, aber das Folgende sollte man doch ab und an nochmal aufwärmen.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) lügt bewusst, um die Beschränkung des Zwangsdienstes auf Männer zu rechtfertigen. Im Urteil vom 26.6.2006 wird begründet:
...Denn für die Beschränkung der allgemeinen Wehrpflicht auf Männer lassen sich sachliche Gründe finden, die vor Art. 14 EMRK standhalten. Solche Gründe können darin erblickt werden, dass Frauen typischerweise nach wie vor im familiären Bereich größeren Belastungen ausgesetzt sind als Männer...
Das Gericht unterschlägt, dass Männer im familiären Bereich erheblich mehr leisten als Frauen. Ein weiterer Punkt in der Begründung ist nicht weniger grotesk:
...Die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht knüpft an eine freiheitlich-demokratische Tradition an, die bis auf die Französische Revolution von 1789 und die Reformzeit in Deutschland zu Beginn des 19. Jahrhunderts zurückgeht. Ihr liegt die Vorstellung zugrunde, dass es Pflicht aller männlichen Staatsbürger ist, für den Schutz von Freiheit und Menschenwürde als den obersten Rechtsgütern der Gemeinschaft, deren personale Träger auch sie selbst sind, einzutreten (BVerfG, Urteil vom 13. April 1978 - 2 BvF 1/77 u.a. - BVerfGE 48,127)...
Das heisst nicht mehr oder weniger: Weil Männer schon immer die Deppen der Nation waren, müssen sie es auch weiterhin sein. Gnädigerweise gesteht man ihnen das Recht zu, auch sich selbst verteidigen zu dürfen. An Hohn ist das nicht zu überbieten.
Rainer
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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo
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- Bundesverwaltungsgericht verhöhnt Zwangspflichtige -
Rainer,
09.08.2009, 08:57
- Bundesverwaltungsgericht verhöhnt Zwangspflichtige -
Wolfgang A. Gogolin,
09.08.2009, 13:22
- Bundesverwaltungsgericht verhöhnt Zwangspflichtige - Bill, 09.08.2009, 13:38
- Bundesverwaltungsgericht verhöhnt Zwangspflichtige - Nihilator, 09.08.2009, 13:43
- Man könnte auch mal eine Rechtschreibprüfung drüberlaufen lassen -
Mus Lim,
09.08.2009, 16:17
- Danke, Fehler werden geändert :-) k/t
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Christine,
09.08.2009, 16:59
- Man könnte auch mal eine Rechtschreibprüfung drüberlaufen lassen - H., 10.08.2009, 22:45
- Danke, Fehler werden geändert :-) k/t
- Bundesverwaltungsgericht verhöhnt Zwangspflichtige -
Wolfgang A. Gogolin,
09.08.2009, 13:22