Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Ganz so einfach ist es leider auch nicht....

Dark Knight, Tuesday, 15.08.2006, 19:20 (vor 7054 Tagen) @ Paul

Naja, ganz so einfach ist es dann meiner Meinung nach doch nicht. Ein nach
45 geborener Neonazi hat zwar keine Mitschuld an den konkreten Verbrechen
während des 3. Reiches. Allerdings bekennt er sich zu einer kriminellen,
menschenverachtenden Ideologie. Das impliziert m.E. eine moralische
Schuld, und zwar in ähnlicher Weise, in der es eine rechtliche Schuld gibt
für die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung. Man könnte das
zwar auch als Kollektivschuld bezeichnen, es gibt aber einen wesentlichen
Unterschied: Unser heute lebender Neonazi entscheidet sich bewusst und
freiwillig für die Unterstützung dieser Ideologie; daduch wird die Schuld
"individualisiert". Er ist nicht Angehöriger dieser kriminellen
"Kollektivs" durch Geburt oder Abstammung.


Gilt das auch für Leute wie Gysi bezüglich des Verbrecherstattes DDR ? Sie bekennen sich ja zur menschenverachtenden Ideologie des Sozialismus.

Logischerweise gilt das auch
für Neonazis anderer Nationalität (was hierzulande interessterweise kaum
wahrgenommen wird, daß es diese auch gibt.)

Stimmt. Man schaue nur mal in die USA...

Dark Knight


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