Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Ganz so einfach ist es leider auch nicht....

Paul, Tuesday, 15.08.2006, 16:20 (vor 7054 Tagen) @ Nihilator

Richtig ist: Ein nach 1945 geborener Deutscher (sofern nicht bekennender
Neonazi natürlich) hat mit dem 3. Reich und dessen Verbrechen genauso

viel

oder wenig zu tun wie ein australischer Ureinwohner: Nichts.


Und selbst ein bekennender Neonazi, und sei es noch so ein übler Gesell,
kann sich keine Mitschuld an Taten erwerben, zu deren Zeitpunkt er nicht
mal geboren war.
So fair sollten wir schon sein, sonst könnte ein Pole sagen: Deutscher,
mit der gleichen Berechtigung wie Du Neonazi. Oder ein Indio Weißer, was
auch immer. Oder eine Femanze: Mann. Du verstehst?
Schuld ist persönlich, nicht kollektiv. Und vor allem NIEMALS zeitlich
übertragbar.

Naja, ganz so einfach ist es dann meiner Meinung nach doch nicht. Ein nach 45 geborener Neonazi hat zwar keine Mitschuld an den konkreten Verbrechen während des 3. Reiches. Allerdings bekennt er sich zu einer kriminellen, menschenverachtenden Ideologie. Das impliziert m.E. eine moralische Schuld, und zwar in ähnlicher Weise, in der es eine rechtliche Schuld gibt für die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung. Man könnte das zwar auch als Kollektivschuld bezeichnen, es gibt aber einen wesentlichen Unterschied: Unser heute lebender Neonazi entscheidet sich bewusst und freiwillig für die Unterstützung dieser Ideologie; daduch wird die Schuld "individualisiert". Er ist nicht Angehöriger dieser kriminellen "Kollektivs" durch Geburt oder Abstammung. Logischerweise gilt das auch für Neonazis anderer Nationalität (was hierzulande interessterweise kaum wahrgenommen wird, daß es diese auch gibt.)

Gruss,
Paul


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