Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Junge Frau ersticht Neugeborenes

Narrowitsch, Berlin, Monday, 13.07.2009, 10:45 (vor 6011 Tagen) @ Nihilator
bearbeitet von Narrowitsch, Monday, 13.07.2009, 10:49

Nach Abschaffung des § 217 Strafgesetzbuch ist, meine ich, der § 213
einschlägig, minder schwerer Fall des Totschlags. Mütter als

Mörderinnen

sollen geschont und gehätschelt werden. Eigentlich erstaunlich, dass

Mütter

nicht allgemein entmündigt werden, wenn der Gesetzgeber schon davon
ausgeht, dass sie nicht wissen, was sie tun.

Allgemein entmündigt Mutti Staat nicht, aber per Ganztagsbetreung sichert sie sich erheblichen Einfluß. Nun weiß ich endlich die Gründe für die Emsigkeit mit der Staatin flächendeckend den ganzen Tag betreuen will; sie will unsere Kinder schützen. Und während sie schützt, kann Mutti und Papi fleißig abbeiten, beide kommen nicht auf dumme Gedanken. Mutti murckst dei Gören nicht ab und Pappi mißbraucht sie nicht. Abends sind beide hoffentlich zu müde für unheilvolles Tun. Freunde laßt uns den Hut ziehen und die Weisheit unserer staatlichen Vormünder preisen.

Das ist eben Feminat, alle Rechte, keine Pflichten.

Mord ist in solchen Fällen m.W. generell nicht möglich nach unserer
Rechtssprechung. Denn so kleine Kinder sind zu Argwohn nicht fähig, und
folglich könne es ihnen gegenüber auch keine Arglist geben. Eine
Argumentation, zu der mir jedes Verständnis fehlt, muß ich sagen.

Doch, Kindesmord ist möglich, der entsprechende niedere Beweggrund ist beispielsweise Habsucht, also Vermeidung von Unterhaltszahlung. Hrrrr, wer kann denn nur so habsüchtig sein? Richtig!

Und um ganz bei der Wahrheit zu bleiben:

"Ein niedriger Beweggrund kommt in Betracht, wenn eine Mutter ihr Kind aus Eigensucht tötet, weil sie es als lästige Beeinträchtigung ihrer Lebensführung empfindet."

Nächster Satz:

"Handelt der Täter aus einem Motivbündel, ist es zur Bejahung des Mordmerkmals erforderlich, dass die Habgier bzw. der sonstige niedrige
Beweggrund das vorherrschende Motiv ist, das der Tat ihr Gepräge gibt."

Nun hat uns aber Herr Dölling auf Erregungszutände in Zusammenhangmit der Geburt hingewiesen, die im Motivbüdel des Täterssicher eine bedeutende, wenn nicht die bedeutendste Rolle spielen dürfte. Was die solidarische Milde der Frau mit der Binde vor den Augen bei Müttern erklärt, und auch den Abscheu und Härte gegen habsüchtige Väter. Zum Beispiel.

Früher galten gewisse Berufe als unehrlich. Schäfer, Müller, Dirnen.

Vielleicht ist es hohe Zeit für den neuerlichen Gedanken , dass es Berufe gibt, die zwar gebraucht werden, aber sich nicht mit Ruhm und Ehre vertragen: Journalisten, Frauenbeauftragte - und Juristen. Bei diesem Gedanken ist mein gelegentlich kindliches Gemüt ganz arglos.

Narrowitsch

--
Extemplo simul pares esse coeperint, superiores erunt-

Den Augenblick, sowie sie anfangen, euch gleich zu sein, werden sie eure Herren sein.


gesamter Thread:

 

powered by my little forum