Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Junge Frau ersticht Neugeborenes

AMZ, Würzburg, Sunday, 12.07.2009, 23:20 (vor 6012 Tagen) @ Wolfgang A. Gogolin

Wieso nur Totschlag? War die nächste Babyklappe etwa zu weit weg? Ich
versteh's einfach nicht:

Focus-Artikel

Nach Abschaffung des § 217 Strafgesetzbuch ist, meine ich, der § 213
einschlägig, minder schwerer Fall des Totschlags. Mütter als Mörderinnen
sollen geschont und gehätschelt werden. Eigentlich erstaunlich, dass Mütter
nicht allgemein entmündigt werden, wenn der Gesetzgeber schon davon
ausgeht, dass sie nicht wissen, was sie tun.

Viele Grüße
Wolfgang

Eine interessante Zusammenstellung der juristischen Lage ist hier:
Die Kindestötung unter strafrechtlichen
Aspekten

Demnach ist nicht § 213 als "Nachfolger" zu sehen, sondern viel mehr §§ 211 - 213.

Grüße,

AMZ


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