Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Junge Frau ersticht Neugeborenes

Wolfgang A. Gogolin ⌂, Hamburg, Sunday, 12.07.2009, 22:27 (vor 6012 Tagen) @ Tarzno

Wieso nur Totschlag? War die nächste Babyklappe etwa zu weit weg? Ich
versteh's einfach nicht:

Focus-Artikel

Nach Abschaffung des § 217 Strafgesetzbuch ist, meine ich, der § 213 einschlägig, minder schwerer Fall des Totschlags. Mütter als Mörderinnen sollen geschont und gehätschelt werden. Eigentlich erstaunlich, dass Mütter nicht allgemein entmündigt werden, wenn der Gesetzgeber schon davon ausgeht, dass sie nicht wissen, was sie tun.

Viele Grüße
Wolfgang


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