Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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"Danke" liebe Justiz für das milde Urteil für Gutfrau

Mustrum, Saturday, 27.06.2009, 21:59 (vor 6121 Tagen) @ Laura


Wie anders soll eine Frau zu ihrem Recht kommen, wenn keine Zeugen
vorhanden sind? Da muss man sich eben auf Gutachten stützen. Dass Gutachter
dabei auch Fehler machen: geschenkt! Was nun die falsche Beschuldigung
angeht, in den meisten Fällen wird das tatsächlich milde gehandhabt. Aber
nur deshalb, weil man der Angeklagten keine weitere Gefahr für die
Öffentlichkeit attestiert. Die Justiz entscheidet vor allem vor dem
Hintergrund, wer gefährlich werden könnte und wer nicht.

"Geschenkt"?

Wenn ein Mann dann wegen so was jahre- und jahrzehntelang im Bau sitzt?

Hmja?

"Milde gehandhabt" trifft - im Vergleich zur Rechtsprechung gegenüber Männern - auf jedes gegen Frauen verhängte Urteil zu.

Und wenn eine Frau mit einer Falschaussage einem Mann das ganze Leben ruiniert (hier ist es glimpflich ausgegangen, weil er seine sms gespeichert hat) - besteht dann keine weitere Gefahr für die Öffentlichkeit? Kann jemand, der so etwas macht, nicht mehr gefährlich werden?

"Wer gefährlich werden könnte und wer nicht"? Frauen also nie, Männer stets?


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