Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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"Danke" liebe Justiz für das milde Urteil für Gutfrau

A Stranger in a strange World @, Saturday, 27.06.2009, 18:47 (vor 6026 Tagen) @ Laura

Wie anders soll eine Frau zu ihrem Recht kommen, wenn keine Zeugen
vorhanden sind?

Welches Recht? Das Recht auf Sühne für eine Gewalttat, die ganz eindeutige Spuren hinterlässt oder das 'Recht' auf lebenslangen Unterhalt um dass es hier wohl eher ging?

Da muss man sich eben auf Gutachten stützen. Dass Gutachter
dabei auch Fehler machen: geschenkt!

Nein, das ist eben nicht geschenkt. Eine Vergewaltigung ist eine Gewalttat, die medizinisch eindeutig belegt werden kann wenn sie zeitnah angezeigt wird.
Eine Anzeige drei Jahre nach der angeblichen Tat und ein psychologisches Gutachten Motto: "'s kannt scho sein" sind ein Schlag ins Gesicht des Rechtsstaates und in das Gesicht jedes wirklichen Opfers.

Was nun die falsche Beschuldigung
angeht, in den meisten Fällen wird das tatsächlich milde gehandhabt. Aber
nur deshalb, weil man der Angeklagten keine weitere Gefahr für die
Öffentlichkeit attestiert. Die Justiz entscheidet vor allem vor dem
Hintergrund, wer gefährlich werden könnte und wer nicht.

Das ist offenkundig falsch:
1. Bei den offiziellen Motiven der Justiz steht 'Sühne' an oberster Stelle.
2. Warum sollte bei einem Falschbeschuldiger weniger Wiederholungsgefahr bestehen, als bei einem Dieb?


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