Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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"Danke" liebe Justiz für das milde Urteil für Gutfrau

Nihilator ⌂, Bayern, Saturday, 27.06.2009, 20:47 (vor 6026 Tagen) @ A Stranger in a strange World

Was nun die falsche Beschuldigung
angeht, in den meisten Fällen wird das tatsächlich milde gehandhabt.

Aber

nur deshalb, weil man der Angeklagten keine weitere Gefahr für die
Öffentlichkeit attestiert. Die Justiz entscheidet vor allem vor dem
Hintergrund, wer gefährlich werden könnte und wer nicht.


Das ist offenkundig falsch:
1. Bei den offiziellen Motiven der Justiz steht 'Sühne' an oberster
Stelle.
2. Warum sollte bei einem Falschbeschuldiger weniger Wiederholungsgefahr
bestehen, als bei einem Dieb?

Weil man ihr eine derart knochenharte Lehre erteilt hat, würde ich sagen. Du, Du, augenzwinkernd, sozusagen. :-)

Das Argument "keine Wiederholungsgefahr" für milde bzw. keine Strafen habe ich allerdings auch schon des öfteren vernommen. Allerdings in dre Tat nur bei weiblichen Tätern. Besonders im Gedächtnis geblieben ist mir der Fall einer Mörderin in Geesthacht, die ihre beiden Kinder mit einem Schlachtmesser hingemetzelt hatte, um den "Erzeuger" zu bestrafen. Das vom Gericht verwandte Argument "keine Wiederholungsgefahr" führt logisch fortgedacht zur dringenden Empfehlung an alle Kindermörderinnen, bloß ja sauber und gründlich zu arbeiten und keinesfalls Überlebende übrigzulassen. Lieber nochmal nachstechen im Zweifel, denn nur so ist Straffreiheit gesichert. Für die Klappse hat's bei der allerdings auch nicht gereicht; selbst die SPIEGELIN war damals etwas konsterniert.
http://femdisk.com/includef.php?path=forum/showthread.php&threadid=259

--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


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