Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Zwangszivildienstleistende werden infantilisiert

Diana, Sachsen, Sunday, 21.06.2009, 01:56 (vor 6033 Tagen) @ Sophisticus

Volle Zustimmung hierzu. Das ist auch meine Meinung zu den
U25-H4-Empfängern (überwiegend sind vermutlich Männer betroffen) - man
infantilisiert erwachsene Männer. Erwachsen ist man mit 18 Jahren. Und ab
21 Jahren ist man uneingeschränkt volljährig (kein Jugenstrafrecht). Es ist
also gesetzgeberische Willkür, wenn man U25jährige Männer infantilisiert.
Die Sozialgesetzregeln werden ständig modifiziert, da bin ich nicht über
den aktuellen Stand informiert.

Ehrlich gesagt, weiß ich es nicht, ob von den "U-25-Hartzern" vorwiegend junge Männer betroffen sind - aber ich glaube es fast. Was ich allerdings mit ziemlicher Sicherheit weiß: dass männliche U-25er als Arbeitslose/H4-Empfänger vom Amt gnadenlos verheizt werden. Ich glaube nicht, dass man das mit den jungen Damen in genau diesem Maße macht. Ich weiß aber von unserer Arge, dass die einen Bus voller U-25er irgendwohin ins Altbundesgebiet gekarrt hat - die Jungs dort irgendwo ausgekippt und sie zum Klinkenputzen gejagt hat. Mir ist nichts bekannt, dass da auch Mädchen dabei gewesen wären. Wenn einer junger Mann unter 25 sich arbeitslos meldet, ist der SOFORT Freiwild = der KANN ja nur eine faule Sau sein. Zudem werden sie psychologisch unter Druck gesetzt, wenn sie kein eigenes Auto haben. Kann ja wohl nicht sein - ein junger Kerl, ohne eigenes Auto! Hier in der Gegend ist der öffentliche Nahverkehr nicht wirklich für Berufstätige brauchbar - und viele Arbeitgeber sagen es einem Bewerber unverblümt ins Gesicht: "Wir stellen nur Leute mit eigenem Pkw ein! Wenn Sie kein Auto haben, haben Sie keine Chance..."

Am besten ständig infantil, das will ja die feministische SPD. So kann man
auch das männliche überwinden, indem man erwachsene Männer finanziell mit
Kindern gleichstellt.

Das hat Methode und ist nicht unbedingt an die Altersklasse U25 gebunden - und auch nicht nur finanziell. Es geht überhaupt immer mehr in die Richtung, dass Frauen Männer immer weniger ernst nehmen und sich über sie lustig machen (siehe auch die hier mehrfach angesprochene Werbung).

Diese Festlegung der "Altersgrenze" für jugendliche H4-Empfänger auf 25 entbehrt, soweit ich weiß, jeglicher rechtlicher Grundlage. Dieses Alter ist nirgendwo verbindlich festgelegt - sondern völlig willkürlich im "Sozial"gesetzbuch festgesetzt worden. Ebenso wie die angebliche "Pflicht", dass nicht verwandte und verschwägerte Menschen untereinander "unterhaltspflichtig" sein sollen - nur weil sie a) gemeinsam in einer Wohnung leben und b) eventuell eine Beziehung mitander haben. Vor keinem Gericht der Welt kann solch ein "Unterhaltsanspruch" eingeklagt werden - weil es ihn nach BGB nämlich überhaupt nicht gibt. Was schert es den Staat - er schreibt es einfach ins "Sozial"gesetz rein, dass nicht verwandte oder verschwägerte Menschen plötzlich eine "Bedarfsgemeinschaft" bilden. Völlig im Gegensatz zur sonstigen allseits bekannten rechtlichen Situation, dass in "eheähnlichen Gemeinschaften" eben KEINERLEI gegenseitige Ansprüche entstehen, worauf anderenorts ja auch immer wieder gerne hingewiesen wird (bei Erb-Angelegenheiten usw.). Aber dieses "Sozial"gesetz scheint völlig isoliert von allen anderen Gesetzen dazustehen - dort werden frei erfundene "Verpflichtungen" und "Ansprüche" konstruiert und hineingeschrieben, die vor Gericht nicht haltbar sind - sonst könnten sie ja eingeklagt werden.


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